Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt im Tarif Zahn75 folgende besondere Obliegenheit gemäß diesem Tarif:
Welche Obliegenheit ist bei weiteren Krankenversicherungen neben Tarif ZS75 zu beachten?
(1) Unterrichtung bei anderweitigem Versicherungsschutz Abweichend zu der Obliegenheit nach Ziffer 1.3.1 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein müssen Sie uns nur dann unverzüglich informieren, wenn für die →versicherte Person bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Versicherung mit Anspruch auf Aufwendungsersatz für zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung oder Zahnersatz) abgeschlossen wird.
(2) Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung Verletzen Sie oder die →versicherte Person die Obliegenheit nach Absatz 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, richten sich die Rechtsfolgen nach Teil B Ziffer 3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Besondere Obliegenheiten / Krankenzusatzversicherung Zahn75
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