Im Tarif PflegeBahr der Krankenzusatzversicherung der Allianz erfahren Sie, wann das vereinbarte Pflegetagegeld gezahlt wird und in welchen Fällen keine Leistungspflicht besteht. Entscheidend sind der Bezug von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für die Pflegegrade 1 bis 5 sowie eine wichtige Ausnahme beim Ruhen der Leistung.
Voraussetzung für die Zahlung des Pflegetagegeldes:
Nach Teil 1 § 6 Absatz 2 wird das vereinbarte Pflegetagegeld gezahlt, wenn für den Versicherungsfall Leistungen bezogen werden:
- aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für einen der Pflegegrade 1 bis 5 gemäß § 15 SGB XI (siehe Anhang), oder
- nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Wenn demnach in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Leistungspflicht dem Grunde nach ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, besteht keine Leistungspflicht.
Ausnahme beim Ruhen der Leistung:
Davon abweichend besteht die Leistungspflicht nach Teil 1 § 6 Absatz 2 auch dann, wenn die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ruht:
- nach § 34 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 SGB XI (siehe Anhang), oder
- nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Das Pflegetagegeld ist an die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung gekoppelt: Sie erhalten die Leistung, wenn dort für einen der Pflegegrade 1 bis 5 Leistungen gezahlt werden. Ist die Leistungspflicht dort ausgeschlossen oder eingeschränkt, wird auch kein Pflegetagegeld gezahlt. Eine Besonderheit gilt jedoch, wenn die gesetzliche Leistung nur ruht – in bestimmten Fällen bleibt die Leistungspflicht dann trotzdem bestehen.
Häufige Fragen
Wann wird das Pflegetagegeld gezahlt?
Das vereinbarte Pflegetagegeld wird gezahlt, wenn für den Versicherungsfall Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für einen der Pflegegrade 1 bis 5 gemäß § 15 SGB XI oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung bezogen werden.
Wann besteht keine Leistungspflicht?
Wenn in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Leistungspflicht dem Grunde nach ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, besteht keine Leistungspflicht.
Was gilt, wenn die gesetzliche Leistung ruht?
Abweichend besteht die Leistungspflicht nach Teil 1 § 6 Absatz 2 auch dann, wenn die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach § 34 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 SGB XI oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten Pflegepflichtversicherung ruht.
Welche Pflegegrade sind maßgeblich?
Maßgeblich sind die Pflegegrade 1 bis 5 gemäß § 15 SGB XI.