Bei der Zahnzusatzversicherung Zahn90 der Allianz greift die Beitragsanpassung erst, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt – abweichend von den Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Welche Besonderheit gilt bei der Beitragsanpassung?
Abweichend von Ziffer 1.7.1.1 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein erfolgt eine Anpassung erst dann, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt.
Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert.
Was bedeutet das konkret?
Beiträge im Tarif Zahn90 werden nicht bei jeder kleinen Kostenänderung angepasst. Erst wenn die tatsächlich benötigten Leistungen deutlich von den ursprünglich kalkulierten abweichen, kommt eine Anpassung in Betracht. Als Schwelle dient dabei eine Abweichung von mehr als 10 Prozent für die jeweilige Beobachtungseinheit. Ansonsten bleiben die allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert gültig.
Häufige Fragen
Ab welcher Abweichung wird der Beitrag im Tarif Zahn90 angepasst?
Eine Anpassung erfolgt erst dann, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt.
Worauf bezieht sich die Abweichung von mehr als 10 Prozent?
Sie bezieht sich auf die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs.
Was gilt gegenüber den Allgemeinen Regelungen zum Baustein?
Die Regelung weicht von Ziffer 1.7.1.1 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein ab. Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert.
Für welchen Tarif gilt diese Besonderheit?
Sie gilt für den Tarif Zahn90 der Krankenzusatzversicherung der Allianz.