Die Krankenzusatzversicherung im Tarif Zahn90 der Allianz kann nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Versicherungsfähig bleibt, wer eine Grundabsicherung über eine gesetzliche Krankenkasse oder aus Heilfürsorge besitzt – fällt diese weg, endet der Tarif zum Monatsende.
Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
(1) Grundabsicherung
Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange für sie eine Grundabsicherung besteht:
- bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) oder
- aus der Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder damit ähnlichen Dienstverhältnis
(2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft
Bei Wegfall der Grundabsicherung nach Absatz 1 endet der Tarif für die betroffene versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.
Was bedeutet das konkret?
Um den Tarif abschließen zu können, müssen Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Damit der Versicherungsschutz während der Laufzeit bestehen bleibt, benötigen Sie eine Grundabsicherung – entweder über eine gesetzliche Krankenkasse oder über die Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis. Fällt diese Grundabsicherung weg, endet der Tarif für die betroffene Person automatisch zum Ende des betreffenden Monats.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif Zahn90 abschließen?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Grundabsicherung ist für die Versicherungsfähigkeit erforderlich?
Die versicherte Person ist versicherungsfähig, solange eine Grundabsicherung bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) oder aus der Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder damit ähnlichen Dienstverhältnis besteht.
Was passiert, wenn die Grundabsicherung wegfällt?
Bei Wegfall der Grundabsicherung endet der Tarif für die betroffene versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.
Zählt auch die Heilfürsorge als ausreichende Grundabsicherung?
Ja. Neben einer Krankenkasse im Sinne des SGB gilt auch die Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder damit ähnlichen Dienstverhältnis als Grundabsicherung.