Im Tarif Zahn90 der Allianz Krankenzusatzversicherung entscheidet das Alter der versicherten Person über die Beitragsstufe: Nach Ablauf des Monats, in dem sie 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt wird, gilt der Beitrag der nächsthöheren Altersstufe – mit Kündigungsmöglichkeit bei Erhöhung.
Ab wann müssen Sie den Beitrag für die nächst höhere Altersstufe zahlen?
Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt geworden ist, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächst höhere Altersstufe vorgesehen ist.
Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Zahn90 richtet sich nach dem Alter der versicherten Person. Erreicht sie eine der genannten Altersgrenzen, wechselt sie ab dem Folgemonat in die nächste Beitragsstufe. Steigt der Beitrag dadurch, besteht ein Kündigungsrecht nach den beschriebenen Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Bei welchen Altersgrenzen ändert sich die Beitragsstufe?
Die Beitragsstufe ändert sich, wenn die versicherte Person 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt wird.
Ab wann gilt der neue Beitrag?
Der Beitrag der nächsthöheren Altersstufe ist nach Ablauf des Monats zu zahlen, in dem die versicherte Person die jeweilige Altersgrenze erreicht hat.
Kann ich kündigen, wenn sich der Beitrag erhöht?
Ja. Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kündigen.
Was ist das maßgebliche Alter für die Beitragsstufe?
Maßgeblich ist das Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt des Erreichens einer der Altersgrenzen 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre.