In der Krankenzusatzversicherung der Allianz verzichtet der Versicherer im Tarif Zahn90 auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Damit ist geregelt, dass die Allianz den Vertrag im Zahnbaustein nicht ordentlich kündigt – ein wichtiger Vorteil für die Planungssicherheit der Versicherten.
Was gilt ergänzend für unser ordentliches Kündigungsrecht?
Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Zahn90 macht der Versicherer von seinem ordentlichen Kündigungsrecht keinen Gebrauch. Für Versicherte bedeutet das eine unverbindliche Lesehilfe: Der Vertrag wird seitens des Versicherers nicht auf dem Weg der ordentlichen Kündigung beendet.
Häufige Fragen
Verzichtet die Allianz im Tarif Zahn90 auf ihr Kündigungsrecht?
Ja. Im Tarif Zahn90 verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Auf welche Regelung bezieht sich der Kündigungsverzicht?
Der Verzicht bezieht sich auf das ordentliche Kündigungsrecht nach Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Gilt der Verzicht auf das Kündigungsrecht für den Tarif Zahn90?
Ja, die genannte Bestimmung zum Kündigungsverzicht gilt im Tarif Zahn90 der Krankenzusatzversicherung.