Im Tarif Zahn90 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten für das ordentliche Kündigungsrecht Besonderheiten: Sie können in Textform zum Ende des Folgemonats kündigen, müssen aber die Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren beachten – erstmals im November des zweiten Versicherungsjahrs.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie ordentlich kündigen?
(1) Allgemeine Voraussetzungen
Für Ihre ordentliche Kündigung gilt Ziffer 1.9.3 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Sie müssen sie deshalb in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) erklären.
Wenn Sie den Tarif für einzelne versicherte Personen kündigen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
(2) Ordentliche Kündigung
Für Ihre ordentliche Kündigung gilt Ziffer 1.9.3 Absatz 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein nicht. Sie können den Tarif stattdessen zum Ende des Monats kündigen, der auf den Zugang Ihrer Kündigungserklärung folgt.
Es gilt jedoch die Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren (Ziffer 1.9.1 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein). Bitte vergleichen Sie außerdem Ziffer 1.9.2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Dort ist festgehalten, wie sich das Versicherungsjahr bemisst.
Dadurch können Sie erstmals im November des zweiten Versicherungsjahrs zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer kündigen.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden.
(3) Ihre weiteren Rechte zur Kündigung oder Aufhebung
Ihre weiteren Rechte zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrags nach Ziffer 1.9.3 Absätze 3 bis 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert.
Was bedeutet das konkret?
Sie können den Tarif Zahn90 ordentlich kündigen, indem Sie Ihre Kündigung in Textform erklären. Wirksam wird sie zum Ende des Monats, der auf den Zugang Ihrer Erklärung folgt. Zu beachten ist dabei die Mindestlaufzeit von zwei Versicherungsjahren, sodass eine Kündigung frühestens im November des zweiten Versicherungsjahrs zum Ende dieser Mindestdauer möglich ist. Sie können die Kündigung auf einzelne Personen oder Tarife beschränken. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich die ordentliche Kündigung erklären?
Die Kündigung müssen Sie in Textform erklären, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Zu welchem Zeitpunkt wird meine ordentliche Kündigung wirksam?
Sie können den Tarif zum Ende des Monats kündigen, der auf den Zugang Ihrer Kündigungserklärung folgt.
Gibt es eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, es gilt eine Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren. Sie können erstmals im November des zweiten Versicherungsjahrs zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer kündigen.
Kann ich die Kündigung auf einzelne Personen beschränken?
Ja, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden. Bei einzelnen versicherten Personen ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.