Wer den Tarif Zahn75 der Krankenzusatzversicherung der Allianz abschließen möchte, braucht seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland und eine bestehende Grundabsicherung. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Aufnahme und Versicherungsfähigkeit gelten und was beim Wegfall der Grundabsicherung passiert.
Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
(1) Grundabsicherung
Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange für sie eine Grundabsicherung besteht:
- bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) oder
- aus der Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder damit ähnlichen Dienstverhältnis.
(2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft
Bei Wegfall der Grundabsicherung nach Absatz 1 endet der Tarif für die betroffene versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Um den Tarif Zahn75 abschließen zu können, muss die zu versichernde Person ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Damit der Tarif weiterläuft, braucht sie außerdem durchgehend eine Grundabsicherung – entweder über eine gesetzliche Krankenkasse oder über die Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis. Fällt diese Grundabsicherung weg, läuft der Tarif nur noch bis zum Ende des betreffenden Monats.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif Zahn75 abschließen?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Grundabsicherung ist für die Versicherungsfähigkeit nötig?
Die versicherte Person ist versicherungsfähig, solange für sie eine Grundabsicherung besteht – entweder bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) oder aus der Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder damit ähnlichen Dienstverhältnis.
Was passiert, wenn die Grundabsicherung wegfällt?
Bei Wegfall der Grundabsicherung endet der Tarif für die betroffene versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.
Gilt der Tarif auch bei Wohnsitz im Ausland?
Nein, der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.