Verunfallt eine versicherte Person während einer Auslandsreise und muss deshalb gesucht, gerettet oder geborgen werden, übernimmt die Allianz im Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung die dafür entstandenen Aufwendungen bis zu insgesamt 3.000 Euro.
Welche weiteren Leistungen erbringen wir bei einem Unfall?
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise verunfallt und deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden muss, ersetzen wir außerdem die hierfür entstandenen Aufwendungen bis zu insgesamt 3.000 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es auf einer Auslandsreise zu einem Unfall und wird deshalb eine Suche, Rettung oder Bergung der versicherten Person nötig, werden die dabei entstandenen Kosten übernommen. Die Erstattung ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einem Unfall im Ausland zusätzlich erstattet?
Erstattet werden die Aufwendungen, die entstehen, wenn die versicherte Person nach einem Unfall während der Auslandsreise gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.
Bis zu welchem Betrag werden Such-, Rettungs- und Bergungskosten übernommen?
Die Aufwendungen werden bis zu insgesamt 3.000 Euro ersetzt.
Gilt diese Leistung auch im Inland?
Die Leistung bezieht sich auf einen Unfall der versicherten Person während der Auslandsreise.
Welche Voraussetzung muss für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass die versicherte Person während der Auslandsreise verunfallt und deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden muss.