Stirbt eine versicherte Person während einer Auslandsreise, übernimmt die Allianz Krankenzusatzversicherung im Reiseschutzbrief auf Wunsch der hinterbliebenen Angehörigen die Organisation und die Aufwendungen – wahlweise für eine Bestattung im Ausland oder für die Überführung des Verstorbenen zum Bestattungsort in Deutschland.
(1) Bestattung im Ausland
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise stirbt, organisieren wir auf Wunsch ihrer hinterbliebenen Angehörigen die Bestattung im Ausland und ersetzen die für die Bestattung entstandenen Aufwendungen.
(2) Überführung nach Deutschland
Anstelle der Bestattung nach Absatz 1 organisieren wir auf Wunsch der hinterbliebenen Angehörigen die Überführung des Verstorbenen zum Bestattungsort in Deutschland und ersetzen die für die Überführung entstandenen Aufwendungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt jemand während einer Auslandsreise, kümmert sich der Versicherer auf Wunsch der Angehörigen um das Nötige. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Bestattung direkt im Ausland organisiert und bezahlt, oder der Verstorbene wird nach Deutschland überführt, um dort bestattet zu werden. Die Angehörigen entscheiden, welche der beiden Varianten sie wünschen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die versicherte Person im Ausland stirbt?
Auf Wunsch der hinterbliebenen Angehörigen wird entweder die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland organisiert; die jeweils entstandenen Aufwendungen werden ersetzt.
Wer entscheidet über Bestattung oder Überführung?
Die hinterbliebenen Angehörigen entscheiden, ob eine Bestattung im Ausland erfolgen oder der Verstorbene zum Bestattungsort in Deutschland überführt werden soll.
Werden die Kosten für die Bestattung im Ausland übernommen?
Ja, wenn die versicherte Person während der Auslandsreise stirbt, werden die für die Bestattung im Ausland entstandenen Aufwendungen ersetzt.
Ist eine Überführung nach Deutschland möglich?
Ja, anstelle der Bestattung im Ausland kann auf Wunsch der Angehörigen die Überführung des Verstorbenen zum Bestattungsort in Deutschland organisiert werden; die dafür entstandenen Aufwendungen werden ersetzt.