Beim Tarif Zahn100 der Allianz Krankenzusatzversicherung können versicherte Personen ihre Spezial-Krankheitskosten-Tarife in bestimmten Fällen fortsetzen – etwa nach Ihrer Kündigung, bei Trennung oder Scheidung, beim Tod des Versicherungsnehmers oder nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Baustein oder können Tarife dieses Bausteins fortgesetzt werden?
(1) Ihre Kündigung
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für einzelne →versicherte Personen kündigen, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Spezial-Krankheitskosten-Tarife unter Benennung des künftigen →Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
(2) Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Für eine Fortsetzung müssen die Voraussetzungen für die →Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) erfüllt sein.
(3) Tod des Versicherungsnehmers
Wenn der Baustein aufgrund des Todes des →Versicherungsnehmers endet, haben die →versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Spezial-Krankheitskosten-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
(4) Unsere Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Wenn wir den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für einzelne →versicherte Personen wegen Zahlungsverzugs wirksam kündigen, haben die versicherten Personen das Recht, die Spezial-Krankheitskosten-Tarife, soweit sie von der Kündigung erfasst sind, unter Benennung des künftigen →Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Fortsetzung muss unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers innerhalb von 2 Monaten erklärt werden, nachdem die versicherten Personen Kenntnis von diesem Recht erlangt haben. Der Beitrag muss ab Fortsetzung gezahlt werden.
Wir müssen die versicherten Personen über die Kündigung und ihr Recht zur Fortsetzung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) informieren.
Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Besonderheiten für diesen Tarif.
Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3).
Tarif MeinZahnschutz 100 (ZS100)
Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZS100. Er gehört zur →Produktgruppe UNI.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
In bestimmten Lebenssituationen endet der Baustein oder ein einzelner Tarif – etwa durch eine Kündigung, eine Trennung oder Scheidung, den Tod des Versicherungsnehmers oder eine Kündigung wegen ausstehender Beiträge. Damit der Versicherungsschutz in diesen Fällen nicht verloren geht, können die betroffenen Personen ihre Tarife eigenständig weiterführen. Wichtig ist dabei, die jeweils genannte Frist einzuhalten und einen künftigen Versicherungsnehmer zu benennen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Fortsetzung nach einer Kündigung?
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
Kann ich meinen Vertrag nach einer Scheidung weiterführen?
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Voraussetzung ist die Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2).
Was passiert beim Tod des Versicherungsnehmers?
Endet der Baustein aufgrund des Todes des Versicherungsnehmers, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Spezial-Krankheitskosten-Tarife fortzusetzen. Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
Was gilt bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs?
Die versicherten Personen können die betroffenen Spezial-Krankheitskosten-Tarife fortsetzen. Die Erklärung muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen, nachdem sie Kenntnis von diesem Recht erlangt haben; ab Fortsetzung ist der Beitrag zu zahlen. Über die Kündigung und das Fortsetzungsrecht wird in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) informiert.
Wie lautet die Kurzbezeichnung des Tarifs?
Der Tarif MeinZahnschutz 100 hat die Kurzbezeichnung ZS100 und gehört zur Produktgruppe UNI.