Erkrankt oder verunfallt eine versicherte Person auf Auslandsreise, greift der Reiseschutzbrief der Allianz Krankenzusatzversicherung: von der Arztvermittlung über Betreuung und Krankenbesuch bei stationärem Aufenthalt bis zur Kostenübernahme-Garantie bis 13.000 Euro und dem medizinisch sinnvollen Rücktransport an den Wohnort.
(1) Informationen zur ambulanten Behandlung
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise verunfallt oder erkrankt und sie deswegen ambulant behandelt werden muss, informieren wir auf Anfrage über die Möglichkeiten einer ärztlichen Versorgung. Soweit möglich, benennen wir einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Wir stellen jedoch nicht den Kontakt zum Arzt selbst her.
(2) Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise verunfallt oder erkrankt und sie deswegen in einem Krankenhaus stationär behandelt wird, erbringen wir nachstehende Leistungen:
a) Betreuung
Wir stellen über einen von uns beauftragten Arzt den Kontakt zwischen dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden Krankenhausärzten her. Während des Krankenhausaufenthalts sorgen wir für die Übermittlung von Informationen zwischen diesen beteiligten Ärzten. Auf Wunsch sorgen wir außerdem für die Information der Angehörigen der versicherten Person.
b) Krankenbesuch
Wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage dauert:
- organisieren wir die Reise einer der versicherten Person nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthalts und von dort zurück zu ihrem Wohnort und
- ersetzen die Aufwendungen für das Transportmittel.
Die Kosten des Aufenthalts sind nicht versichert.
c) Kostenübernahme-Garantie und Direktabrechnung
Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, eine Kostenübernahme-Garantie bis zu 13.000 Euro ab und übernehmen im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit dem Krankenhaus und den behandelnden Ärzten.
Wir übernehmen außerdem im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit dem Krankenversicherer oder sonstigen Dritten, die zur Kostentragung für die stationäre Behandlung verpflichtet sind.
Soweit die von uns verauslagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer – einschließlich der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG – oder Dritten übernommen werden, müssen sie von der versicherten Person innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung an uns zurückgezahlt werden.
(3) Rücktransport
Wenn ein Transport der versicherten Person medizinisch sinnvoll und vertretbar ist:
- organisieren wir den Rücktransport der versicherten Person mit medizinisch adäquaten Transportmitteln (auch im Ambulanzflugzeug) an ihren Wohnort oder in das von dort nächstgelegene Krankenhaus und
- ersetzen die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehraufwendungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Der Reiseschutzbrief unterstützt Sie, wenn Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben. Bei ambulanter Behandlung hilft die Suche nach einem passenden Arzt. Bei einem Krankenhausaufenthalt kümmert sich der Versicherer um den Austausch zwischen den Ärzten, informiert auf Wunsch Angehörige und organisiert bei längeren Aufenthalten einen Krankenbesuch. Zusätzlich kann eine Kostenübernahme gegenüber dem Krankenhaus abgegeben und ein medizinisch sinnvoller Rücktransport organisiert werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Vermittelt der Versicherer bei ambulanter Behandlung einen Arzt?
Auf Anfrage informiert der Versicherer über Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung und benennt, soweit möglich, einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Den Kontakt zum Arzt stellt er jedoch nicht selbst her.
Ab wann wird ein Krankenbesuch organisiert?
Wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage dauert, wird die Reise einer nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthalts und zurück organisiert und die Aufwendungen für das Transportmittel werden ersetzt. Die Kosten des Aufenthalts sind nicht versichert.
Bis zu welcher Höhe gibt es eine Kostenübernahme-Garantie?
Gegenüber dem Krankenhaus wird, soweit erforderlich, eine Kostenübernahme-Garantie bis zu 13.000 Euro abgegeben. Beträge, die nicht von einem Krankenversicherer oder Dritten übernommen werden, sind innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung zurückzuzahlen.
Unter welchen Voraussetzungen erfolgt ein Rücktransport?
Wenn ein Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, wird der Rücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln – auch im Ambulanzflugzeug – an den Wohnort oder in das nächstgelegene Krankenhaus organisiert und die Mehraufwendungen gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise werden ersetzt.