Bei der Krankenzusatzversicherung der Allianz im Tarif PflegeBahr fallen im Fall eines Zahlungsverzugs Mahnkosten an. Wie hoch diese Kosten je Mahnung ausfallen und auf welcher vertraglichen Grundlage sie erhoben werden, erfahren Sie hier im Überblick.
Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten im Tarif PflegeBahr hinsichtlich der Mahnkosten folgende Bestimmungen:
- Die Mahnkosten nach Teil 1 § 9 Absatz 4 Satz 2 betragen 1,50 Euro.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Kommt es beim Tarif PflegeBahr zu einem Zahlungsverzug und wird eine Mahnung nötig, kann für die Mahnung ein festgelegter Betrag berechnet werden. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wert aus den Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Mahnkosten beim Tarif PflegeBahr?
Die Mahnkosten betragen 1,50 Euro.
Auf welcher Grundlage werden die Mahnkosten erhoben?
Die Mahnkosten richten sich nach Teil 1 § 9 Absatz 4 Satz 2.
Für welchen Tarif gelten diese Mahnkosten?
Die Regelung gilt für die Krankenzusatzversicherung der Allianz im Tarif PflegeBahr.
Aus welchem Jahr stammt die zugrunde liegende Dokumentenversion?
Die Dokumentenversion wurde im Jahr 2022 veröffentlicht.