Wer im Tarif PflegeBahr der Allianz eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann seinen Vertragsteil bei Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft als selbstständige Versicherung eigenständig fortführen. Diese Regelung gilt für getrennt lebende und rechtskräftig geschiedene Ehegatten ebenso wie für eingetragene Lebenspartner.
Fortführung des Vertrages bei Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft:
- Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen.
- Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Endet eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft durch Trennung, Scheidung oder Aufhebung, muss der eigene Versicherungsschutz nicht verloren gehen. Der betroffene Partner kann seinen bisherigen Vertragsteil als eigenständigen Vertrag weiterführen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Vertrag nach einer Scheidung weiterführen?
Ja. Ein rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen.
Gilt das auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Ja. Für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt entsprechend, dass der Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortgesetzt werden kann.
Was passiert bei einer bloßen Trennung ohne Scheidung?
Auch ein getrennt lebender Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen.
Wie wird der Vertrag nach der Trennung fortgeführt?
Der Vertragsteil wird als selbstständige Versicherung fortgesetzt.