Im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz entfallen bestimmte Obliegenheiten und Informationspflichten: Für eine weitere Versicherung mit Pflegetagegeld ist keine Einwilligung nötig, und eine Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung muss nicht gesondert gemeldet werden – hier gilt der Versicherungsschutz weiter.
Ist unsere Einwilligung erforderlich, wenn eine weitere Versicherung abgeschlossen oder erhöht wird?
Sie müssen nicht unsere Einwilligung einholen, wenn für die versicherte Person eine weitere Versicherung mit Anspruch auf Pflegetagegeld abgeschlossen oder erhöht wird.
- Die Obliegenheit nach Ziffer 1.3.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt nicht.
- Die sonstigen besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 1.3.2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert.
Müssen Sie uns informieren, wenn die versicherte Person aufgrund richterlicher Anordnung untergebracht wird?
Nach diesem Tarif sind wir auch leistungspflichtig, wenn die versicherte Person aufgrund richterlicher Anordnung untergebracht wird und die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Deshalb müssen Sie uns nicht über eine solche Unterbringung gesondert informieren.
- Die Informationspflicht nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt damit nicht.
- Die sonstigen besonderen Informationspflichten nach Ziffer 1.4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erleichtert Ihnen den Umgang mit bestimmten Pflichten: Wollen Sie zusätzlich ein weiteres Pflegetagegeld absichern oder ein bestehendes erhöhen, brauchen Sie dafür in diesem Punkt keine vorherige Zustimmung. Und wird die versicherte Person auf richterliche Anordnung untergebracht, bleibt der Leistungsanspruch bestehen, ohne dass Sie dies extra melden müssen. Die übrigen Obliegenheiten und Informationspflichten bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Einwilligung für eine weitere Pflegetagegeld-Versicherung?
Nein. Sie müssen keine Einwilligung einholen, wenn für die versicherte Person eine weitere Versicherung mit Anspruch auf Pflegetagegeld abgeschlossen oder erhöht wird.
Muss ich eine Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung melden?
Nein. Sie müssen uns über eine solche Unterbringung nicht gesondert informieren. Bei erfüllten übrigen Leistungsvoraussetzungen sind wir auch in diesem Fall leistungspflichtig.
Welche Obliegenheit entfällt bei einer weiteren Versicherung?
Die Obliegenheit nach Ziffer 1.3.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt nicht. Die sonstigen besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 1.3.2 gelten unverändert.
Welche Informationspflicht entfällt bei richterlicher Unterbringung?
Die Informationspflicht nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt nicht. Die sonstigen besonderen Informationspflichten nach Ziffer 1.4 gelten unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022