Im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Befreiung von besonderen Obliegenheiten und Informationspflichten folgende Bestimmungen:
- Ist unsere Einwilligung erforderlich, wenn eine weitere Versicherung abgeschlossen oder erhöht wird?
Sie müssen nicht unsere Einwilligung einholen, wenn für die versicherte Person eine weitere Versicherung mit Anspruch auf Pflegetagegeld abgeschlossen oder erhöht wird. Die Obliegenheit nach Ziffer 1.3.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt nicht. Die sonstigen besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 1.3.2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert.
- Müssen Sie uns informieren, wenn die versicherte Person aufgrund richterlicher Anordnung untergebracht wird?
Nach diesem Tarif sind wir auch leistungspflichtig, wenn die versicherte Person aufgrund richterlicher Anordnung untergebracht wird und die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Deshalb müssen Sie uns nicht über eine solche Unterbringung gesondert informieren. Die Informationspflicht nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt damit nicht. Die sonstigen besonderen Informationspflichten nach Ziffer 1.4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Beitragsbefreiung / Krankenzusatzversicherung PflegeBest
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