Beim Tarif Krankentagegeld-Angestellte der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten besondere Regelungen zur Beitragsanpassung: Beitrag und Risikozuschlag können auch in den ersten drei Versicherungsjahren angepasst werden, in denen ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht.
In welchen zusätzlichen Fällen werden der Beitrag und ein Risikozuschlag angepasst?
Eine Beitragsanpassung nach Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein erfolgt auch in den ersten 3 Versicherungsjahren, in denen wir zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 1.9.3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein berechtigt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen kann der Versicherer bei diesem Tarif Beitrag und Risikozuschlag auch schon in den ersten drei Versicherungsjahren anpassen. Das betrifft genau den Zeitraum, in dem der Versicherer den Vertrag noch ordentlich kündigen dürfte. Dies ist als unverbindliche Lesehilfe zu verstehen.
Häufige Fragen
In welchen zusätzlichen Fällen wird der Beitrag angepasst?
Eine Beitragsanpassung nach Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein erfolgt auch in den ersten 3 Versicherungsjahren, in denen der Versicherer zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 1.9.3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein berechtigt ist.
Kann auch der Risikozuschlag angepasst werden?
Ja. Die Regelung betrifft die Anpassung von Beitrag und Risikozuschlag.
In welchem Zeitraum gilt diese zusätzliche Anpassungsmöglichkeit?
Sie gilt in den ersten 3 Versicherungsjahren, in denen der Versicherer zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 1.9.3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein berechtigt ist.
Auf welche Regelung stützt sich die Beitragsanpassung?
Die Beitragsanpassung erfolgt nach Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.