Der Tarif KrankenhausPlus der Allianz Krankenzusatzversicherung setzt für die Aufnahme voraus, dass die zu versichernde Person ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Versicherungsfähig bleibt, wer gesetzlich krankenversichert oder heilfürsorgeberechtigt ist – fällt diese Eigenschaft weg, endet der Tarif für die betroffene Person.
Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
(1) Gesetzlich Krankenversicherte und Heilfürsorgeberechtigte
Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange sie
- bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) versichert ist oder
- Anspruch auf Heilfürsorge ohne Aufwendungsersatz für stationäre Wahlleistungen hat.
(2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft
Mit Wegfall der in Absatz 1 geregelten Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen: Um den Tarif KrankenhausPlus abschließen zu können, muss die zu versichernde Person ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben. Während der Vertragslaufzeit muss sie außerdem entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein oder Anspruch auf Heilfürsorge haben, bei der stationäre Wahlleistungen nicht erstattet werden. Entfällt diese Eigenschaft, läuft der Tarif für die betroffene Person nicht weiter.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif KrankenhausPlus abschließen?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Wann ist eine versicherte Person nach diesem Tarif versicherungsfähig?
Sie ist versicherungsfähig, solange sie bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) versichert ist oder Anspruch auf Heilfürsorge ohne Aufwendungsersatz für stationäre Wahlleistungen hat.
Was passiert, wenn die erforderliche Eigenschaft wegfällt?
Mit Wegfall der geregelten Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person.
Sind auch Heilfürsorgeberechtigte versicherungsfähig?
Ja, versicherungsfähig ist auch, wer Anspruch auf Heilfürsorge ohne Aufwendungsersatz für stationäre Wahlleistungen hat.