Im Tarif AmbulantPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz greift eine Beitragsanpassung erst, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt – das Wichtigste zu dieser Sonderregelung im Überblick.
Im Tarif AmbulantPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Beitragsanpassung folgende besondere Regelungen:
Welcher höhere Prozentsatz ist für die Gegenüberstellung der Versicherungsleistungen vereinbart?
Abweichend von Ziffer 1.7.1.1 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein erfolgt eine Anpassung erst dann, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt.
Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Für den Tarif AmbulantPlus gilt eine besondere Schwelle bei der Beitragsanpassung. Erst wenn der Vergleich zwischen den tatsächlich erforderlichen und den einkalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit mehr als 10 Prozent auseinanderliegt, wird eine Anpassung überhaupt möglich. Ansonsten bleiben die allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert bestehen.
Häufige Fragen
Ab welcher Abweichung erfolgt im Tarif AmbulantPlus eine Beitragsanpassung?
Eine Anpassung erfolgt erst dann, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt.
Von welcher Regelung weicht der Tarif AmbulantPlus ab?
Der Tarif weicht von Ziffer 1.7.1.1 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein ab.
Was gilt im Übrigen für die Beitragsanpassung?
Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert.
Welche Werte werden für die Gegenüberstellung verglichen?
Verglichen werden die erforderlichen und die kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs.