Wer den Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz abschließen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: eine bestehende gesetzliche Pflegeversicherung sowie eine geförderte Ergänzung nach Tarif PflegeBahr. Hier erfahren Sie, wer versicherungsfähig ist und wann das Versicherungsverhältnis endet.
Versicherungsfähig sind Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung) versichert.
- Für sie ist beim Versicherer eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung nach Tarif PflegeBahr versichert.
Ende des Versicherungsverhältnisses:
Das Versicherungsverhältnis endet mit Wegfall der Versicherungsfähigkeit nach Absatz 1.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif PflegetagegeldPlus setzt voraus, dass bereits eine gesetzliche Pflegeversicherung und zusätzlich eine geförderte PflegeBahr-Versicherung beim Versicherer bestehen. Fallen diese Voraussetzungen weg, endet auch der Versicherungsschutz aus diesem Tarif.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif PflegetagegeldPlus abschließen?
Versicherungsfähig sind Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und für die beim Versicherer eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung nach Tarif PflegeBahr besteht.
Welche Versicherung muss zusätzlich bestehen?
Beim Versicherer muss eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung nach Tarif PflegeBahr versichert sein.
Wann endet das Versicherungsverhältnis?
Das Versicherungsverhältnis endet mit Wegfall der Versicherungsfähigkeit nach Absatz 1.
Zählt sowohl die soziale als auch die private Pflegeversicherung?
Ja. Zur gesetzlichen Pflegeversicherung zählen sowohl die soziale Pflegeversicherung als auch die private Pflegepflichtversicherung.