Im Tarif PflegetagegeldPlus der Allianz Krankenzusatzversicherung richtet sich das Pflegetagegeld nach dem festgestellten Pflegegrad: von 10 Prozent des versicherten Tagessatzes bei Pflegegrad 1 bis 100 Prozent bei Pflegegrad 5. Erfahren Sie, wie sich die Leistung für häusliche, teil- und vollstationäre Pflege berechnet.
Bei einer Pflegebedürftigkeit der versicherten Person ist nachfolgendes Pflegetagegeld versichert:
(1) Abhängigkeit des Pflegetagegeldes:
Das Pflegetagegeld für häusliche, teil- und vollstationäre Pflege ist von dem bei der versicherten Person festgestellten Pflegegrad (siehe Teil 1 § 3 Absatz 3) und im Rahmen von Teil 1 § 6 Absatz 2 von dem Bezug von Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung abhängig.
(2) Höhe des Pflegetagegeldes je Pflegegrad:
Abhängig von dem Pflegegrad gemäß § 15 SGB XI, der die versicherte Person zugeordnet wurde, beträgt das vereinbarte Pflegetagegeld:
- Zuordnung zum Pflegegrad 1: 10 Prozent des versicherten Tagessatzes.
- Zuordnung zum Pflegegrad 2: 20 Prozent des versicherten Tagessatzes.
- Zuordnung zum Pflegegrad 3: 50 Prozent des versicherten Tagessatzes.
- Zuordnung zum Pflegegrad 4: 80 Prozent des versicherten Tagessatzes.
- Zuordnung zum Pflegegrad 5: 100 Prozent des versicherten Tagessatzes.
Jeder Kalendermonat des Jahres wird mit 30 Tagen berechnet, das gilt auch, wenn der Versicherungsfall untermonatlich beginnt oder endet (siehe Teil 1 § 7 Absatz 2).
Was bedeutet das konkret?
Wird eine versicherte Person pflegebedürftig, zahlt der Tarif ein Pflegetagegeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom festgestellten Pflegegrad ab: Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Anteil des versicherten Tagessatzes, der ausgezahlt wird. Dies gilt für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege. Für die Berechnung wird jeder Monat einheitlich mit 30 Tagen angesetzt.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe des Pflegetagegeldes ab?
Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad gemäß § 15 SGB XI sowie im Rahmen von Teil 1 § 6 Absatz 2 vom Bezug von Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung.
Wie viel Pflegetagegeld gibt es bei Pflegegrad 5?
Bei Zuordnung zum Pflegegrad 5 beträgt das vereinbarte Pflegetagegeld 100 Prozent des versicherten Tagessatzes.
Welche Pflegeformen sind abgedeckt?
Das Pflegetagegeld gilt für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege.
Wie wird ein Monat für die Berechnung angesetzt?
Jeder Kalendermonat des Jahres wird mit 30 Tagen berechnet. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsfall untermonatlich beginnt oder endet (siehe Teil 1 § 7 Absatz 2).
Wie viel Pflegetagegeld gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Zuordnung zum Pflegegrad 1 beträgt das vereinbarte Pflegetagegeld 10 Prozent des versicherten Tagessatzes.