Wer im Tarif PflegetagegeldPlus der Allianz Krankenzusatzversicherung Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit erhält, bekommt die Kosten für ein anerkanntes Hausnotrufsystem erstattet – zu 100 Prozent der nach Vorleistung der Pflegeversicherung verbleibenden Aufwendungen, maximal 30 Euro pro Monat, inklusive Schlüssel- und Einsatzdienst.
Besteht für die versicherte Person Anspruch auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach diesem Tarif, ersetzt der Versicherer für sie Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem wie folgt:
- 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleiben, jedoch maximal 30 Euro pro Monat.
Erstattungsfähige Aufwendungen:
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ein von der Pflegekasse anerkanntes Hausnotrufsystem einschließlich der Aufwendungen für den Schlüssel- und Einsatzdienst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Wer nach diesem Tarif bereits Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit bezieht, kann sich die Kosten für ein anerkanntes Hausnotrufsystem erstatten lassen. Zunächst leistet die gesetzliche Pflegeversicherung. Den Betrag, der danach für die versicherte Person übrig bleibt, übernimmt der Versicherer vollständig – bis zu einer monatlichen Höchstgrenze. Auch der Schlüssel- und Einsatzdienst ist dabei berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für ein Hausnotrufsystem erstattet?
Voraussetzung ist, dass für die versicherte Person nach diesem Tarif ein Anspruch auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit besteht.
Wie hoch ist die Erstattung für den Hausnotruf?
Der Versicherer erstattet 100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleiben, jedoch maximal 30 Euro pro Monat.
Welche Kosten sind erstattungsfähig?
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ein von der Pflegekasse anerkanntes Hausnotrufsystem einschließlich der Aufwendungen für den Schlüssel- und Einsatzdienst.
Muss die gesetzliche Pflegeversicherung zuerst leisten?
Ja. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen, die nach der Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleiben.