Beim Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz entfällt die Wartezeit vollständig, sodass die in Teil 1 § 5 vorgesehene Wartezeit nicht zur Anwendung kommt.
Regelung zum Entfall der Wartezeit:
- Die Wartezeit nach Teil 1 § 5 entfällt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif PflegetagegeldPlus gibt es keine Wartezeit. Die in Teil 1 § 5 grundsätzlich vorgesehene Wartezeit kommt für diesen Tarif nicht zur Anwendung. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt im Tarif PflegetagegeldPlus eine Wartezeit?
Nein. Die Wartezeit nach Teil 1 § 5 entfällt.
Auf welche Regelung bezieht sich der Entfall der Wartezeit?
Der Entfall bezieht sich auf die Wartezeit nach Teil 1 § 5.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung.