Im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der Beendigung des Bausteins folgende Regelungen:
Inhalt dieses Abschnitts:
- Welche Vertragsdauer ist vereinbart?
- Wie wird das Versicherungsjahr berechnet?
- Unter welchen Voraussetzungen können Sie kündigen oder die Aufhebung verlangen?
- Unter welchen Voraussetzungen können wir kündigen?
- Wann endet der Baustein im Todesfall?
- Welche Vertragsdauer ist vereinbart?
Die Tarife dieses Bausteins sind unbefristet und enden deshalb nicht durch Zeitablauf.
- Wie wird das Versicherungsjahr berechnet?
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahrs. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
- Unter welchen Voraussetzungen können Sie kündigen oder die Aufhebung verlangen?
(1) Allgemeine Voraussetzungen Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 4 sowie das Aufhebungsverlangen nach Absatz 5 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail). Wenn Sie den Baustein insgesamt oder die Tarife dieses Bausteins für einzelne versicherte Personen kündigen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. Das gilt entsprechend, wenn Sie die Aufhebung nach Absatz 5 verlangen.
(2) Ordentliche Kündigung Sie können den Baustein zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden. Wenn Sie für die versicherte Person einen Pflegetagegeld-Zusatztarif der Produktgruppe UNI abgeschlossen haben, können für diesen ein anderer Kündigungstermin und eine kürzere Kündigungsfrist gelten. Bitte sehen Sie hierzu in die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2).
(3) Vertraglich geregelte Beitragsänderungen Wenn eine vertragliche Regelung dazu führt, dass sich der Beitrag erhöht, weil
• ein bestimmtes Alter erreicht worden ist oder andere in der Regelung genannte Voraussetzungen eingetreten sind und nunmehr ein Beitrag zu zahlen ist, der sich aus diesem Alter oder der entsprechenden Altersgruppe ergibt, oder
• der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird,
können Sie alle bei uns für die betroffene versicherte Person abgeschlossenen Tarife innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten der Änderung rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
(4) Erhöhung von Beitrag oder Risikozuschlag sowie Minderung unserer Leistungen Wenn wir den Beitrag oder einen vereinbarten Risikozuschlag nach Ziffer 1.7.1 erhöhen, können Sie für die betroffene versicherte Person den von der Erhöhung betroffenen Tarif dieses Bausteins zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird. Hierzu muss uns Ihre Kündigung innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung vorliegen. Wenn wir unsere Leistungen nach Ziffer 1.7.2 Absatz 1 vermindern, können Sie für die betroffene versicherte Person den von der Leistungsminderung betroffenen Tarif dieses Bausteins zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird. Hierzu muss uns Ihre Kündigung innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung vorliegen.
(5) Anspruch auf Aufhebung Wenn wir die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins erklären, können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang unserer darauf gerichteten Erklärung die Aufhebung aller bei uns abgeschlossenen Verträge zum Ende des Monats verlangen, in dem Ihnen unsere Erklärung zugegangen ist, bei Kündigung zu dem Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird.
- Unter welchen Voraussetzungen können wir kündigen?
(1) Ordentliches Kündigungsrecht Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht.
(2) Außerordentliches Kündigungsrecht Die gesetzlichen Vorschriften über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden.
- Wann endet der Baustein im Todesfall?
Der Baustein endet mit Ablauf des Tages, an dem der Versicherungsnehmer stirbt. Beim Tod der versicherten Person enden die für sie abgeschlossenen Tarife dieses Bausteins mit Ablauf des Tages, an dem sie stirbt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Tarifbeendigung / Krankenzusatzversicherung PflegeBest
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