Bei der Krankenzusatzversicherung PflegeBest der Allianz sind die Tarife des Bausteins unbefristet und enden nicht durch Zeitablauf. Erfahren Sie, wie das Versicherungsjahr berechnet wird, unter welchen Voraussetzungen Sie oder die Allianz kündigen können und wann der Baustein im Todesfall endet.
Inhalt dieses Abschnitts:
- Welche Vertragsdauer ist vereinbart?
- Wie wird das Versicherungsjahr berechnet?
- Unter welchen Voraussetzungen können Sie kündigen oder die Aufhebung verlangen?
- Unter welchen Voraussetzungen können wir kündigen?
- Wann endet der Baustein im Todesfall?
Welche Vertragsdauer ist vereinbart?
Die Tarife dieses Bausteins sind unbefristet und enden deshalb nicht durch Zeitablauf.
Wie wird das Versicherungsjahr berechnet?
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahrs. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie kündigen oder die Aufhebung verlangen?
(1) Allgemeine Voraussetzungen
Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 4 sowie das Aufhebungsverlangen nach Absatz 5 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail).
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder die Tarife dieses Bausteins für einzelne versicherte Personen kündigen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. Das gilt entsprechend, wenn Sie die Aufhebung nach Absatz 5 verlangen.
(2) Ordentliche Kündigung
Sie können den Baustein zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden.
Wenn Sie für die versicherte Person einen Pflegetagegeld-Zusatztarif der Produktgruppe UNI abgeschlossen haben, können für diesen ein anderer Kündigungstermin und eine kürzere Kündigungsfrist gelten. Bitte sehen Sie hierzu in die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2).
(3) Vertraglich geregelte Beitragsänderungen
Wenn eine vertragliche Regelung dazu führt, dass sich der Beitrag erhöht, weil
- ein bestimmtes Alter erreicht worden ist oder andere in der Regelung genannte Voraussetzungen eingetreten sind und nunmehr ein Beitrag zu zahlen ist, der sich aus diesem Alter oder der entsprechenden Altersgruppe ergibt, oder
- der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird,
können Sie alle bei uns für die betroffene versicherte Person abgeschlossenen Tarife innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten der Änderung rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
(4) Erhöhung von Beitrag oder Risikozuschlag sowie Minderung unserer Leistungen
Wenn wir den Beitrag oder einen vereinbarten Risikozuschlag nach Ziffer 1.7.1 erhöhen, können Sie für die betroffene versicherte Person den von der Erhöhung betroffenen Tarif dieses Bausteins zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird. Hierzu muss uns Ihre Kündigung innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung vorliegen.
Wenn wir unsere Leistungen nach Ziffer 1.7.2 Absatz 1 vermindern, können Sie für die betroffene versicherte Person den von der Leistungsminderung betroffenen Tarif dieses Bausteins zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird. Hierzu muss uns Ihre Kündigung innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung vorliegen.
(5) Anspruch auf Aufhebung
Wenn wir die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins erklären, können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang unserer darauf gerichteten Erklärung die Aufhebung aller bei uns abgeschlossenen Verträge zum Ende des Monats verlangen, in dem Ihnen unsere Erklärung zugegangen ist, bei Kündigung zu dem Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird.
Unter welchen Voraussetzungen können wir kündigen?
(1) Ordentliches Kündigungsrecht
Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht.
(2) Außerordentliches Kündigungsrecht
Die gesetzlichen Vorschriften über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden.
Wann endet der Baustein im Todesfall?
Der Baustein endet mit Ablauf des Tages, an dem der Versicherungsnehmer stirbt. Beim Tod der versicherten Person enden die für sie abgeschlossenen Tarife dieses Bausteins mit Ablauf des Tages, an dem sie stirbt.
Was bedeutet das konkret?
Die Pflegetagegeld-Tarife laufen ohne festes Enddatum weiter. Sie als Versicherungsnehmer können regulär zum Ende eines Versicherungsjahrs kündigen und haben zusätzlich in bestimmten Fällen – etwa bei Beitragserhöhungen oder Leistungsminderungen – ein Sonderkündigungsrecht. Die Allianz selbst kündigt nicht ordentlich, sondern verzichtet auf dieses Recht. Im Todesfall endet die Absicherung automatisch. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Baustein PflegeBest?
Die Tarife dieses Bausteins sind unbefristet und enden deshalb nicht durch Zeitablauf.
Mit welcher Frist kann ich ordentlich kündigen?
Sie können den Baustein zum Ende eines jeden Versicherungsjahrs mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Jede Kündigungserklärung sowie das Aufhebungsverlangen bedarf der Textform, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung sonderkündigen?
Ja. Wenn der Beitrag oder ein vereinbarter Risikozuschlag erhöht wird, können Sie den betroffenen Tarif zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird. Die Kündigung muss innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung vorliegen.
Was passiert im Todesfall?
Der Baustein endet mit Ablauf des Tages, an dem der Versicherungsnehmer stirbt. Beim Tod der versicherten Person enden die für sie abgeschlossenen Tarife mit Ablauf des Tages, an dem sie stirbt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022