Im Pflegetagegeld-Tarif PflegeBest der Allianz Krankenzusatzversicherung wird der versicherte Tagessatz alle 36 Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung um 10 Prozent erhöht. Dazu kommen Nachversicherungsoptionen bei Anlässen wie Ausbildungsabschluss, Immobilienkauf, Heirat oder Geburt sowie ein Widerspruchsrecht gegen die planmäßige Dynamisierung.
Inhalt dieses Abschnitts:
- Welche planmäßige Erhöhung des Tagessatzes bieten wir ohne erneute Gesundheitsprüfung an (Dynamisierung)?
- Welche weitere Erhöhung des Tagessatzes bieten wir ohne erneute Gesundheitsprüfung an (Ihre Nachversicherungsoptionen)?
- Welche Reichweite haben die Regelungen zur Erhöhung des Tagessatzes?
Planmäßige Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamisierung)
(1) Recht auf Teilnahme an der planmäßigen Erhöhung des Tagessatzes:
Solange die versicherte Person noch nicht 70 Jahre alt ist, erhöhen wir planmäßig den für sie versicherten Tagessatz wie folgt:
- alle 36 Monate,
- um 10 Prozent (kaufmännisch gerundet auf 5 Euro), jedoch um mindestens 5 Euro.
Für die planmäßige Erhöhung müssen jeweils folgende 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die versicherte Person ist in den vorangegangenen 36 Monaten ununterbrochen mit Anspruch auf Leistungen nach diesem Tarif versichert gewesen. Sie ist nicht mit Anspruch auf Leistungen versichert gewesen, wenn dieser Tarif in Form einer Anwartschaftsversicherung für sie abgeschlossen ist oder ruht.
- Außerdem haben Sie den Tagessatz in dieser Zeit nicht geändert. Eine Änderung des Tagessatzes liegt auch vor, wenn Sie diesen über eine Nachversicherungsoption nach Ziffer 2.5.2 erhöht haben.
Wir verzichten bei der planmäßigen Erhöhung auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
(2) Unsere vorherige Information über die Erhöhung:
Wir werden Sie in jedem Jahr, in dem für die versicherte Person eine planmäßige Erhöhung des Tagessatzes nach Absatz 1 erfolgt, in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) im Voraus über folgende Punkte informieren:
- den erhöhten Tagessatz,
- den nach der Erhöhung maßgeblichen Beitrag,
- den Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird, sowie
- die Frist, innerhalb derer der planmäßigen Erhöhung für die versicherte Person widersprochen werden kann.
(3) Beitragsberechnung für die Tagessatzerhöhung:
Für die Beitragsberechnung gilt Ziffer 1.6.2 Absätze 1 bis 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
(4) Ihr Widerspruchsrecht:
Sie können der planmäßigen Erhöhung des Tagessatzes schriftlich widersprechen:
- für alle davon betroffenen versicherten Personen,
- zum Ende des Monats, der dem Monat folgt, in dem die planmäßige Erhöhung wirksam wird, rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung.
Wir weisen Sie auf die Folgen des Fristablaufs in unserer vorherigen Information nach Absatz 2 hin.
(5) Erlöschen und Neubegründung des Rechts auf Dynamisierung:
a) Erlöschen des Rechts und unsere Informationspflicht: Wenn Sie 3 aufeinander folgenden planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes für die versicherte Person widersprechen, erlischt insoweit das Recht auf Teilnahme an zukünftigen planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes. Wir werden Sie mit der Information über die planmäßige Erhöhung des Tagessatzes im Voraus auf die Folgen eines Widerspruchs nach Satz 1 hinweisen. Das machen wir, wenn Sie unmittelbar zuvor 2 aufeinander folgenden planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes für die versicherte Person widersprochen haben.
b) Neubegründung des Rechts: Wenn das Recht auf Teilnahme an künftigen planmäßigen Erhöhungen nach Absatz a) Satz 1 erloschen ist und nachträglich für die versicherte Person eine Erhöhung des Tagessatzes mit Gesundheitsprüfung vorgenommen wird, wird das Recht auf planmäßige Erhöhung des Tagessatzes nach Absatz 1 neu begründet.
Weitere Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung (Ihre Nachversicherungsoptionen)
Nach den folgenden Absätzen sind Sie bei bestimmten Anlässen berechtigt, eine Erhöhung des versicherten Tagessatzes zu verlangen (Nachversicherungsoptionen).
(1) Anlässe für eine Tagessatzerhöhung:
a) Abschluss von Berufsausbildung oder Studium: Die versicherte Person
- ist noch keine 39 Jahre alt und
- hat eine Berufsausbildung oder ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgreich abgeschlossen.
Erfolgreich ist ein Abschluss, wenn die versicherte Person die Abschlussprüfung bestanden hat. Der Abbruch der Ausbildung oder des Studiums stehen einem Abschluss nicht gleich. Die Erhöhung des Tagessatzes ist in diesem Fall nur einmal zulässig. Sie wird zu Beginn des Monats wirksam, der auf den Zugang Ihres Erhöhungsverlangens bei uns folgt.
b) Wegfall der Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes: Die versicherte Person ist noch keine 70 Jahre alt und für sie ändert sich wie folgt die Absicherung über die Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes:
- Der Anspruch auf Beihilfe entfällt vollständig oder sie gilt nicht mehr als berücksichtigungsfähiger Angehöriger.
Der neue Tagessatz wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Absicherung der versicherten Person im Sinne der Sätze 1 und 2 weggefallen ist.
c) Kauf einer Immobilie: Die versicherte Person ist noch keine 70 Jahre alt und nimmt ein Darlehen auf, um eine Immobilie zu kaufen. Sie will die Immobilie nach dem Kauf selbst zum Wohnen nutzen und der Kaufpreis beträgt mindestens 100.000 Euro. Die Erhöhung des Tagessatzes ist in diesem Fall nur einmal zulässig. Sie wird zu Beginn des Monats wirksam, der auf den Zugang Ihres Erhöhungsverlangens bei uns folgt.
d) Weitere persönliche Anlässe: Die versicherte Person ist noch keine 70 Jahre alt und es ereignet sich Folgendes:
- ihr leibliches Kind wird geboren oder sie adoptiert ein minderjähriges Kind.
- ihr leibliches Kind oder ihr Adoptivkind stirbt.
- sie heiratet oder begründet eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
- ihre Ehe wird geschieden oder ihre eingetragene Lebenspartnerschaft wird aufgehoben.
- ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner stirbt.
Jedes dieser weiteren persönlichen Ereignisse berechtigt für sich genommen zu einer Erhöhung des Tagessatzes. Sie können pro versicherte Person während der Vertragslaufzeit jedoch höchstens insgesamt zweimal wegen dieser Ereignisse eine Erhöhung des Tagessatzes verlangen. Die Erhöhung wird zu Beginn des Monats wirksam, der auf den Zugang Ihres Erhöhungsverlangens bei uns folgt.
(2) Besonderheiten für Ihren Anspruch auf Tagessatzerhöhung:
a) Betragsmäßige Begrenzung der Tagessatzerhöhung: Sie sind berechtigt, die Erhöhung um jeweils bis zu 30 Prozent (aufgerundet auf die nächste 5-Euro-Stufe), jedoch um höchstens 30 Euro, zu verlangen.
b) 6-Monatsfrist für Ihr Erhöhungsverlangen: Sie müssen jede Erhöhung des Tagessatzes innerhalb von 6 Monaten nach dem Anlass von uns verlangen.
c) Keine erneute Gesundheitsprüfung: Wir verzichten bei der Erhöhung auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
(3) Beitragsberechnung für die Tagessatzerhöhung:
Für die Beitragsberechnung gilt Ziffer 1.6.2 Absätze 1 bis 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
(4) Ausschluss des Rechts auf Tagessatzerhöhungen:
Eine Erhöhung des Tagessatzes ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person
- zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens
- pflegebedürftig ist.
Vergleichen Sie zu diesem Begriff bitte auch Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Reichweite der Regelungen zur Erhöhung des Tagessatzes
(1) Reichweite von Dynamisierung und Nachversicherungsoptionen:
Die Regelungen nach Ziffern 2.5.1 und 2.5.2 gelten auch für die Erhöhung des Tagessatzes nach dem folgenden Tarif:
- Sie haben bei uns einen weiteren Pflegetagegeld-Zusatztarif abgeschlossen.
- Dieser Tarif ergänzt gezielt den Tarif PZTB03 für häusliche oder teilstationäre Pflege in den Pflegegraden 2, 3 und 4.
- Er enthält Regelungen zu Dynamisierung und Nachversicherungsoptionen.
Das bedeutet: Eine Erhöhung nach diesen vertraglichen Regelungen umfasst nicht nur den Tagessatz nach diesem Tarif. Denn darüber hinaus erweitert sich gleichzeitig der Versicherungsschutz nach dem ergänzenden Pflegetagegeld-Zusatztarif. Im Übrigen gelten insoweit die Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) für den ergänzenden Pflegetagegeld-Zusatztarif.
(2) Recht zur Erhöhung des Tagessatzes außerhalb von Dynamisierung und Nachversicherungsoptionen:
Sie können bei uns unabhängig von den Regelungen nach Ziffern 2.5.1 und 2.5.2 eine Erhöhung des versicherten Tagessatzes beantragen. Wenn unser Recht auf erneute Gesundheitsprüfung nicht vertraglich ausgeschlossen ist, sind wir berechtigt, einen angemessenen Risikozuschlag zu verlangen, wenn bei der versicherten Person ein erhöhtes Risiko vorliegt (siehe Ziffer 1.6.2 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein). Außerdem können wir den Antrag auf Erweiterung des Versicherungsschutzes auch ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Der versicherte Tagessatz wächst regelmäßig mit, ohne dass Sie erneut Ihre Gesundheit nachweisen müssen. Alle drei Jahre wird er automatisch angehoben; Sie können dieser Anhebung aber widersprechen. Zusätzlich dürfen Sie den Tagessatz bei bestimmten Lebensereignissen – etwa Abschluss der Ausbildung, Wegfall der Beihilfe, Immobilienkauf oder Familienereignissen – gezielt aufstocken. So passt sich Ihr Pflegetagegeld an gestiegene Lebenshaltungskosten und veränderte Lebenssituationen an.
Häufige Fragen
Wie oft und um wie viel wird der Tagessatz planmäßig erhöht?
Solange die versicherte Person noch nicht 70 Jahre alt ist, wird der Tagessatz alle 36 Monate um 10 Prozent (kaufmännisch gerundet auf 5 Euro), jedoch um mindestens 5 Euro erhöht.
Ist für die Erhöhung eine erneute Gesundheitsprüfung nötig?
Nein. Sowohl bei der planmäßigen Erhöhung (Dynamisierung) als auch bei den Nachversicherungsoptionen wird auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet.
Kann ich der planmäßigen Erhöhung widersprechen?
Ja. Sie können der Erhöhung für alle betroffenen versicherten Personen zum Ende des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Erhöhung wirksam wird, rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung schriftlich widersprechen. Widersprechen Sie 3 aufeinander folgenden Erhöhungen, erlischt das Recht auf Teilnahme an zukünftigen planmäßigen Erhöhungen.
Bei welchen Anlässen kann ich zusätzlich eine Erhöhung verlangen?
Möglich ist dies unter anderem beim Abschluss von Berufsausbildung oder Studium, beim Wegfall der Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes, beim Kauf einer selbst genutzten Immobilie mit einem Kaufpreis von mindestens 100.000 Euro sowie bei persönlichen Ereignissen wie Geburt, Adoption, Heirat, Scheidung oder Tod naher Angehöriger. Das Erhöhungsverlangen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Anlass erfolgen.
Wann ist eine Tagessatzerhöhung ausgeschlossen?
Eine Erhöhung des Tagessatzes ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens pflegebedürftig ist.