Beim Tarif Krankentagegeld-Freiberufler der Allianz Krankenzusatzversicherung ergibt sich der monatliche Beitrag aus dem Versicherungsschein und wird nach den Vorschriften des VAG berechnet. Erfahren Sie, wie persönliche Faktoren, Risikozuschläge, anteilige Beiträge im Todesfall und bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sowie die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung geregelt sind.
Inhalt dieses Abschnitts:
- Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
- Wie wird der Beitrag berechnet?
- In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
- Was gilt für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?
- Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Wie wird der Beitrag berechnet?
(1) Grundlagen der Beitragsberechnung
Die Beiträge werden nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen berechnet.
(2) Berücksichtigung persönlicher Faktoren bei Änderung der Beiträge
a) Krankentagegeld-Tarife der Produktgruppe UNI
Wenn Sie bei uns einen Krankentagegeld-Tarif der Produktgruppe UNI abgeschlossen haben, gilt für diesen Tarif Folgendes:
Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird die bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe der versicherten Person berücksichtigt. Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung unserer Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
b) Sonstige Krankentagegeld-Tarife
Wenn Sie bei uns einen Krankentagegeld-Tarif abgeschlossen haben, der nicht der Produktgruppe UNI angehört, gilt für diesen Tarif Folgendes:
Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird das Geschlecht und die bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe der versicherten Person berücksichtigt. Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung unserer Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
(3) Risikozuschläge bei Änderung der Beiträge
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
(4) Leistungsausschluss oder Risikozuschlag bei Erweiterung des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den Versicherungsschutz erweitern und ein erhöhtes Risiko bei der versicherten Person vorliegt, können wir für die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach unseren für die Risikobewertung maßgeblichen Grundsätzen einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.
In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
(1) Todesfall
Für den Monat, in dem die versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, können wir für diese Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
(2) Vorzeitige Vertragsbeendigung
Wenn ein Tarif dieses Bausteins vorzeitig beendet wird, können wir – soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt – nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
(3) Berechnung des Tagesbeitrags
Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Was gilt für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?
(1) Verwendung der angesammelten Beträge
Die in der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zugunsten der Versicherten angesammelten Beträge können – neben den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere wie folgt verwendet werden:
- als Barausschüttung (in Form einer Auszahlung oder Gutschrift),
- zur Leistungserhöhung,
- zur Beitragssenkung,
- als Einmalbeitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitragserhöhungen oder
- in Ausnahmefällen zur Abwendung eines Notstands (Verlustabdeckung).
(2) Entscheidung über die Verwendung
Über Art, Umfang und Zeitpunkt der Verwendung sowie über die Festlegung der berechtigten Tarife und der teilnahmeberechtigten Personen entscheidet unser Vorstand.
(3) Zustimmung des Treuhänders
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss ein unabhängiger Treuhänder der Verwendung der Mittel aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zustimmen.
Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bausteine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflichtverletzung finden Sie in Teil B.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie für den Krankentagegeld-Schutz zahlen, steht in Ihrem Versicherungsschein. Die Höhe berechnet sich nach gesetzlichen und technischen Grundsätzen; bei Beitragsänderungen fließen je nach Tarif Alter beziehungsweise Alter und Geschlecht ein. Endet der Vertrag vorzeitig oder tritt ein Todesfall ein, wird der Beitrag anteilig fällig. Überschüsse aus der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung können Ihnen auf verschiedene Weise zugutekommen – etwa als Auszahlung, höhere Leistung oder geringerer Beitrag.
Häufige Fragen
Wo steht, wie hoch mein monatlicher Beitrag ist?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Welche persönlichen Faktoren werden bei einer Beitragsänderung berücksichtigt?
Bei Tarifen der Produktgruppe UNI wird die erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe berücksichtigt. Bei sonstigen Krankentagegeld-Tarifen werden zusätzlich das Geschlecht und die erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe berücksichtigt. Dem Eintrittsalter wird jeweils durch Anrechnung einer Alterungsrückstellung Rechnung getragen.
Wird der Beitrag bei einem Todesfall im Monat voll berechnet?
Stirbt die versicherte Person an einem Tag, der nicht der letzte Tag des Monats ist, kann für diesen Monat der Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangt werden.
Wie wird der Tagesbeitrag berechnet?
Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Bei der Berechnung wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Wofür können Überschüsse aus der Beitragsrückerstattung verwendet werden?
Möglich sind insbesondere eine Barausschüttung (Auszahlung oder Gutschrift), eine Leistungserhöhung, eine Beitragssenkung, ein Einmalbeitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitragserhöhungen oder in Ausnahmefällen die Abwendung eines Notstands (Verlustabdeckung). Über die Verwendung entscheidet der Vorstand, ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen.