Im Tarif Krankentagegeld-Angestellte der Krankenzusatzversicherung der Allianz besteht ein Recht auf Neuabschluss, wenn nach einer Kündigung die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande kommt oder vor Ablauf der Vorversicherungszeit endet – ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der Alterungsrückstellung.
Welches Recht auf Neuabschluss besteht, nachdem eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande gekommen ist oder geendet hat?
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für eine versicherte Person gekündigt haben und diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein soll, besteht uns gegenüber folgendes Recht auf Neuabschluss:
Wenn die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande kommt oder sie vor Ablauf der gesetzlich erforderlichen Vorversicherungszeit endet, steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person das Recht zu,
- die Krankentagegeld-Tarife, soweit sie von der Kündigung uns gegenüber erfasst sind,
- unter den Voraussetzungen und mit den Rechtsfolgen des § 5 Absatz 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
bei uns neu abzuschließen.
Das bedeutet unter anderem, dass wir den Antrag auf Neuabschluss der Krankentagegeld-Tarife
- ohne erneute Gesundheitsprüfung und
- unter Anrechnung der bis zur Kündigung erworbenen Alterungsrückstellung
- zu den gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben,
annehmen werden.
Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Besonderheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankentagegeld-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3).
Tarif Krankentagegeld Angestellte ab 7. Woche (KTG07W) - Einzelversicherung
Dieser Tarif gehört zur Tarif-Serie Krankentagegeld Angestellte. Er hat die Kurzbezeichnung KTG07W. Der Tarif KTG07W gehört zur Produktgruppe UNI.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie den Krankentagegeld-Baustein oder einzelne Tarife gekündigt, weil die versicherte Person in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln sollte, dann gibt es eine Absicherung: Klappt der Wechsel nicht wie geplant, dürfen Sie und die versicherte Person die betroffenen Krankentagegeld-Tarife neu abschließen. Der Vorteil dabei ist, dass keine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist, die bereits aufgebaute Alterungsrückstellung angerechnet wird und die früheren Tarifbedingungen weitergelten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Tarifwortlaut.
Häufige Fragen
Wann besteht ein Recht auf Neuabschluss?
Das Recht besteht, wenn Sie den Baustein oder Tarife gekündigt haben, damit die versicherte Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wird, diese Versicherung aber nicht zustande kommt oder vor Ablauf der gesetzlich erforderlichen Vorversicherungszeit endet.
Wer kann den Neuabschluss verlangen?
Das Recht steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person zu.
Ist beim Neuabschluss eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich?
Nein. Der Antrag wird ohne erneute Gesundheitsprüfung angenommen.
Welche Bedingungen gelten beim Neuabschluss?
Es gelten die gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben. Außerdem wird die bis zur Kündigung erworbene Alterungsrückstellung angerechnet.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt der Neuabschluss?
Der Neuabschluss erfolgt unter den Voraussetzungen und mit den Rechtsfolgen des § 5 Absatz 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).