Wer mit der Krankenzusatzversicherung der Allianz unzufrieden ist, kann sich direkt an den Versicherer oder den Vermittler wenden, den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung einschalten, sich an die BaFin richten oder den Rechtsweg beschreiten. Welche Anschriften, Websites und Verfahren dafür gelten, erfahren Sie hier im Überblick.
Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
(1) Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
(2) Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung durchzuführen:
- Anschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
- Website: www.pkv-ombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. An den Ombudsmann können sich Versicherungsnehmer und Versicherte mit Beschwerden über ihren privaten Kranken- und Pflegeversicherer oder Beschwerden über den Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (z.B. über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (Website: www.ec.europa.eu/consumers/odr/) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.
(3) Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
- Anschrift: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Website: www.bafin.de
Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
(4) Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit Ihrer Krankenzusatzversicherung unzufrieden, haben Sie mehrere Wege, Ihre Beschwerde vorzubringen. Sie können sich zunächst direkt an den Versicherer oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht zum Ziel, steht Ihnen die unabhängige Schlichtungsstelle in Form des Ombudsmanns offen, ebenso die Aufsichtsbehörde BaFin. Zusätzlich bleibt Ihnen jederzeit der Gang vor Gericht offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich zuerst mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich direkt an den Versicherer wenden – Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Alternativ können Sie Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten.
Wie erreiche ich den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung?
Der Ombudsmann ist erreichbar unter der Anschrift Postfach 06 02 22, 10052 Berlin sowie über die Website www.pkv-ombudsmann.de. Er antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
Kann ich die Online-Streitbeilegungsplattform der EU nutzen?
Ja, sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (z.B. über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben. Ihre Beschwerde wird über www.ec.europa.eu/consumers/odr/ an den Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet.
Wo ist die Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht möglich?
Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. An diese können Sie sich im Fall einer Beschwerde ebenfalls wenden.
Kann ich trotz einer Beschwerde vor Gericht gehen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.