Der Tarif KrankenhausBest der Allianz Krankenzusatzversicherung setzt für den Abschluss einen ständigen Wohnsitz in Deutschland voraus und knüpft die Versicherungsfähigkeit an eine gesetzliche Krankenversicherung oder einen Anspruch auf Heilfürsorge – fällt diese Eigenschaft weg, endet der Tarif.
Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
(1) Gesetzlich Krankenversicherte und Heilfürsorgeberechtigte
Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange sie
- bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) versichert ist oder
- Anspruch auf Heilfürsorge ohne Aufwendungsersatz für stationäre Wahlleistungen hat.
(2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft
Mit Wegfall der in Absatz 1 geregelten Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Um diesen Tarif abschließen zu können, muss die zu versichernde Person ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Damit der Schutz bestehen bleibt, muss sie zudem gesetzlich krankenversichert sein oder einen entsprechenden Anspruch auf Heilfürsorge besitzen. Trifft diese Voraussetzung nicht mehr zu, endet der Tarif für die betroffene Person.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif abschließen?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Wann ist die versicherte Person versicherungsfähig?
Die versicherte Person ist versicherungsfähig, solange sie bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) versichert ist oder Anspruch auf Heilfürsorge ohne Aufwendungsersatz für stationäre Wahlleistungen hat.
Was passiert, wenn die Versicherungsfähigkeit wegfällt?
Mit Wegfall der erforderlichen Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person.
Gilt der Tarif auch für Heilfürsorgeberechtigte?
Ja. Versicherungsfähig ist auch, wer Anspruch auf Heilfürsorge ohne Aufwendungsersatz für stationäre Wahlleistungen hat.