Bezieht ein Selbstständiger in der Krankentagegeld-Versicherung der Allianz eine Altersrente und bleibt weiterhin erwerbstätig, kann der Tarif unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie sich der Tagessatz nach dem 67. Geburtstag auf höchstens 50 Euro begrenzt und welche Leistungshöchstdauer dann greift.
Folgende Regelungen ergänzen Ziffer 1.10 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein:
Fortführung des Tarifs bei Bezug einer Altersrente und weiterhin bestehender selbstständiger Erwerbstätigkeit
Wenn die versicherte Person selbstständig erwerbstätig ist und der Tarif mit Bezug von Altersrente endet (siehe Ziffer 1.9.4 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein), gilt Folgendes:
(1) Fortsetzungsrecht (Grundsatz)
Wenn die versicherte Person auch nach dem Bezug der Altersrente ihren selbstständigen Beruf im bisherigen Umfang als Angehörige eines freien Berufs oder als Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft in einem stehenden Gewerbe mit jeweils regelmäßigen Einkünften ausübt, können Sie für sie die Fortsetzung des Tarifs verlangen.
Sie müssen hierzu den Antrag auf Fortsetzung spätestens innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem die versicherte Person erstmals eine Altersrente bezieht.
(2) Besonderheiten nach dem 67. Geburtstag
- Wenn die versicherte Person 67 Jahre alt ist und danach erstmals ihre Altersrente bezieht, endet der Tarif nach Ziffer 1.9.4 Absatz 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
- Wenn der Tarif für die versicherte Person nach Absatz 1 fortgesetzt worden ist und sie danach 67 Jahre alt wird, endet der Tarif ebenfalls für sie nach Ziffer 1.9.4 Absatz 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
In beiden Fällen besteht ein Fortsetzungsrecht ausschließlich nach Ziffer 1.10 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein und Ziffer 2.10.2.
Besondere Regelungen für eine Fortsetzung des Tarifs nach dem 67. Geburtstag
(1) Fortführungsmöglichkeit bis zum 75. Geburtstag
Wenn die versicherte Person 67 Jahre alt geworden ist und weiterhin ihren selbstständigen Beruf als Angehörige eines freien Berufs oder als Berufstätige der gewerblichen Wirtschaft in einem stehenden Gewerbe mit jeweils regelmäßigen Einkünften ausübt, kann sie diesen Tarif gemäß Ziffer 1.10 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein bis zum 75. Geburtstag zu den Bedingungen der Absätze 2 und 3 fortführen.
(2) Tagessatzhöhe
Es gelten die bisherige Karenzzeit und der bisherige Tagessatz, jedoch nicht mehr als insgesamt 50 Euro.
Die Begrenzung des Tagessatzes auf 50 Euro gilt nicht, wenn uns die versicherte Person durch Bescheinigung des Steuerberaters nachweist, dass sie
- in den letzten 12 Monaten vor ihrem 67. Geburtstag
- ein höheres durchschnittliches Netto-Einkommen (Gewinneinkünfte aus selbstständiger Berufstätigkeit, jeweils abzüglich Steuern) hatte.
Die versicherte Person muss uns diesen Nachweis innerhalb von 2 Monaten nach ihrem 67. Geburtstag erbringen.
(3) Leistungshöchstdauer
Abweichend von Ziffer 2.2.4 beträgt unsere Leistungshöchstdauer 52 Wochen je Krankheit, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen unter Anrechnung des bisher gezahlten Krankentagegelds.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Selbstständiger in Rente geht, aber weiterhin im bisherigen Umfang seinem freien Beruf oder Gewerbe mit regelmäßigen Einkünften nachgeht, kann den Krankentagegeld-Tarif fortführen – wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Ab dem 67. Geburtstag ist eine Fortführung bis zum 75. Geburtstag möglich, dann jedoch zu angepassten Bedingungen beim Tagessatz und bei der Leistungsdauer. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Fortsetzung des Tarifs beantragen, wenn die versicherte Person erstmals eine Altersrente bezieht?
Der Antrag auf Fortsetzung muss spätestens innerhalb von 2 Monaten gestellt werden, nachdem die versicherte Person erstmals eine Altersrente bezieht.
Wie hoch ist der Tagessatz bei einer Fortführung nach dem 67. Geburtstag?
Es gelten die bisherige Karenzzeit und der bisherige Tagessatz, jedoch nicht mehr als insgesamt 50 Euro. Diese Begrenzung entfällt, wenn die versicherte Person durch Bescheinigung des Steuerberaters ein höheres durchschnittliches Netto-Einkommen in den letzten 12 Monaten vor ihrem 67. Geburtstag nachweist.
Bis zu welchem Alter kann der Tarif nach dem 67. Geburtstag fortgeführt werden?
Wenn die versicherte Person 67 Jahre alt geworden ist und weiterhin ihren selbstständigen Beruf mit regelmäßigen Einkünften ausübt, kann sie den Tarif bis zum 75. Geburtstag fortführen.
Wie lange wird nach dem 67. Geburtstag maximal geleistet?
Abweichend von Ziffer 2.2.4 beträgt die Leistungshöchstdauer 52 Wochen je Krankheit, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen unter Anrechnung des bisher gezahlten Krankentagegelds.
Bis wann muss der Einkommensnachweis für einen höheren Tagessatz erbracht werden?
Die versicherte Person muss den Nachweis innerhalb von 2 Monaten nach ihrem 67. Geburtstag erbringen.