Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz werden Kosten für Schwangerschaft und Entbindung zu 100 Prozent erstattet – inklusive Familienzimmer, Geburtshaus, Hebammen, Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik sowie Leistungen für das Neugeborene.
Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung
Unsere Zahlung: 100 Prozent der Kosten.
Wir zahlen die tariflichen Leistungen (Ziffern 2.2 bis 2.4 und 2.10) auch, wenn Sie wegen einer Schwangerschaft behandelt oder entbunden werden.
Wir zahlen auch die Kosten für:
- (1) Unterkunft im Familienzimmer eines Krankenhauses.
- (2) Behandlung und Unterkunft im Geburtshaus.
- (3) Leistungen von Hebammen oder Entbindungspflegern.
Außerdem erstatten wir Kosten für Geburtsvorbereitung (auch Schwangerschaftsgymnastik) und Rückbildungsgymnastik.
Leistungen für Neugeborene
Unsere Zahlung: 100 Prozent der Kosten.
Wir zahlen für das gesunde Neugeborene, wenn es unmittelbar nach der Entbindung im Krankenhaus untergebracht und verpflegt wird.
Besondere Voraussetzungen:
- Ist das Kind gesund, zahlen wir nach dem Vertrag der Mutter. Voraussetzung ist: Das Kind wurde nach Ziffer 6.2 bei uns versichert.
- Ist das Kind aber krank, zahlen wir nach dem Vertrag des Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Schwangerschaft und der Entbindung übernimmt der Tarif Plus70 die vorgesehenen Leistungen in vollem Umfang. Dazu gehören unter anderem die Unterbringung im Familienzimmer, die Behandlung im Geburtshaus sowie die Begleitung durch Hebammen oder Entbindungspfleger. Auch Kurse zur Geburtsvorbereitung und zur Rückbildung sind abgedeckt. Für das Neugeborene richtet sich die Kostenerstattung danach, ob das Kind gesund oder krank ist – und über welchen Vertrag es abgesichert ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung bei Schwangerschaft und Entbindung?
Die Kosten werden zu 100 Prozent erstattet.
Welche zusätzlichen Kosten werden übernommen?
Übernommen werden die Unterkunft im Familienzimmer eines Krankenhauses, Behandlung und Unterkunft im Geburtshaus sowie Leistungen von Hebammen oder Entbindungspflegern. Zusätzlich werden Kosten für Geburtsvorbereitung (auch Schwangerschaftsgymnastik) und Rückbildungsgymnastik erstattet.
Werden Leistungen für das Neugeborene bezahlt?
Ja. Für das gesunde Neugeborene wird gezahlt, wenn es unmittelbar nach der Entbindung im Krankenhaus untergebracht und verpflegt wird.
Nach welchem Vertrag wird für das Neugeborene gezahlt?
Ist das Kind gesund, zahlen wir nach dem Vertrag der Mutter. Voraussetzung ist, dass das Kind nach Ziffer 6.2 bei uns versichert wurde. Ist das Kind krank, zahlen wir nach dem Vertrag des Kindes.