Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz können Sie gegen Forderungen des Versicherers aufrechnen – allerdings nur dann, wenn Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist. So funktioniert die Zahlungsverrechnung im Detail.
Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für die Verrechnung von Zahlungen folgende Regelungen:
Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen. Das gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Was bedeutet das konkret?
Aufrechnen heißt, dass Sie eine eigene Geldforderung mit einer Forderung des Versicherers gegeneinander verrechnen können. Nach dieser Regelung ist das möglich, wenn Ihre Forderung entweder nicht bestritten wird oder von einem Gericht endgültig festgestellt wurde. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Kann ich gegen Forderungen der Allianz aufrechnen?
Ja, Sie können gegen die Forderungen des Versicherers aufrechnen, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Aufrechnung möglich?
Eine Aufrechnung ist möglich, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für den Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz.
Was bedeutet „abschließend gerichtlich festgestellt“?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab. Nach dieser Regelung ist eine Aufrechnung möglich, wenn Ihr Anspruch abschließend gerichtlich festgestellt ist.