Im Tarif Best70 der Allianz Privaten Krankenversicherung können Sie beim Wechsel zu einer neuen Krankheitskosten-Vollversicherung verlangen, dass die Alterungsrückstellung der versicherten Person in Höhe des Übertragungswerts an den neuen Versicherer übertragen wird.
Im Tarif Best70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten hinsichtlich des Anspruchs auf den Übertragungswert folgende Regelungen:
Voraussetzung für den Anspruch:
Sie kündigen und schließen gleichzeitig woanders eine neue Krankheitskosten-Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz) ab.
Ihr Anspruch in diesem Fall:
- Sie können verlangen, dass die Alterungsrückstellung für die versicherte Person an den neuen Versicherer übertragen wird.
- Die Übertragung erfolgt in Höhe des Übertragungswerts nach § 146 Absatz 1 Nummer 5 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen und zeitgleich bei einem anderen Anbieter eine neue Krankheitskosten-Vollversicherung abschließen, können Sie einen Teil Ihres angesparten Kapitals mitnehmen. Dieser sogenannte Übertragungswert wird dann an Ihren neuen Versicherer weitergegeben und geht Ihnen so nicht verloren.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf den Übertragungswert?
Wenn Sie kündigen und gleichzeitig woanders eine neue Krankheitskosten-Vollversicherung nach § 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz abschließen.
Was wird beim Übertragungswert übertragen?
Übertragen wird die Alterungsrückstellung für die versicherte Person an den neuen Versicherer.
In welcher Höhe erfolgt die Übertragung?
In Höhe des Übertragungswerts nach § 146 Absatz 1 Nummer 5 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Muss ich die Übertragung aktiv verlangen?
Ja, Sie können verlangen, dass die Alterungsrückstellung an den neuen Versicherer übertragen wird.