Wer Rechnungen in ausländischer Währung einreicht, erfährt hier, wie die Allianz in der privaten Krankenversicherung im Tarif Best70 Fremdwährungen in Euro umrechnet: maßgeblich sind der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank und der Tageskurs am Tag des Belegeingangs.
Umrechnung ausländischer Währungen in Euro:
- Ausländische Währungen werden in Euro umgerechnet.
- Dafür gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank.
- Gibt es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, erfolgt die Umrechnung zum aktuellen Kurs nach der „Devisenkurs-Statistik" (Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank).
Maßgeblicher Kurs:
- Umgerechnet wird zu dem Tageskurs, an dem wir Ihre Belege erhalten.
- Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren Kurs erworben haben, nehmen wir diesen.
- Bitte legen Sie uns dazu Ihren Bankbeleg vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Reichen Sie Belege in einer anderen Währung als Euro ein, rechnet der Versicherer den Betrag für Sie um. Als Grundlage dient in der Regel der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank am Tag, an dem Ihre Belege eingehen. Haben Sie die Fremdwährung nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs eingekauft, kann dieser Kurs berücksichtigt werden – dafür ist Ihr Bankbeleg hilfreich.
Häufige Fragen
Welcher Wechselkurs wird für die Umrechnung verwendet?
Es gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt es für Ihre Währung keinen Wechselkurs, wird zum aktuellen Kurs nach der „Devisenkurs-Statistik" der Deutschen Bundesbank umgerechnet.
An welchem Tag wird der Kurs festgelegt?
Umgerechnet wird zu dem Tageskurs, an dem der Versicherer Ihre Belege erhält.
Was gilt, wenn ich das Geld zu einem schlechteren Kurs erworben habe?
Dann wird dieser schlechtere Kurs herangezogen. Legen Sie dazu bitte Ihren Bankbeleg vor.
Welchen Nachweis muss ich einreichen?
Um einen ungünstigeren Erwerbskurs berücksichtigen zu lassen, legen Sie Ihren Bankbeleg vor.