Bei der privaten Krankenversicherung Best70 der Allianz besteht der Vertrag fort, solange die versicherte Person in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt. Bei einem Wegzug in ein Land außerhalb dieser Regionen endet der Vertrag zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Regelungen zum Wegzug im Tarif Best70:
- Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
- Wenn wir nichts anderes vereinbaren, endet er mit Ablauf des Monats, in dem sie aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Was bedeutet das konkret?
Solange Sie innerhalb der EU oder des EWR wohnen, bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen. Ziehen Sie in ein Land außerhalb dieser Regionen um, läuft der Vertrag grundsätzlich am Ende des betreffenden Monats aus – es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Häufige Fragen
Gilt der Vertrag auch bei einem Umzug innerhalb der EU?
Ja. Der Vertrag gilt für die versicherte Person, solange diese in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnt.
Was passiert bei einem Wegzug außerhalb von EU und EWR?
Wenn nichts anderes vereinbart wird, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.
Kann der Vertrag trotz Wegzug bestehen bleiben?
Das ist möglich, sofern etwas anderes vereinbart wird. Ohne eine solche Vereinbarung endet der Vertrag zum Monatsende.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Vertrag beim Wegzug?
Der Vertrag endet mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht.