In der privaten Krankenversicherung Plus70 der Allianz erhalten Eltern eine Pauschale von 50 Euro täglich, wenn sie ihr krankes oder verunfalltes Kind betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben – je Kind bis zu 15 Tage im Kalenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen.
Unsere Zahlung – Leistungen bei Betreuung Ihres kranken Kindes:
- 50 Euro täglich.
- je Kind bis zu 15 Tage im Kalenderjahr.
Leistungsumfang:
Wenn Ihr Kind erkrankt oder verunfallt ist und von Ihnen betreut werden muss, ersetzen wir Ihren Verdienstausfall in Höhe der vereinbarten Pauschale.
Wenn gleichzeitig mehrere Kinder betreut werden müssen, zahlen wir die Pauschale nur einmal.
Besondere Voraussetzungen:
Dafür müssen diese Voraussetzungen alle erfüllt sein:
- (1) Der betreuende Elternteil und das erkrankte Kind sind nach einem Tarif mit der Bezeichnung MeinGesundheitsschutz versichert.
- (2) Das Kind ist noch keine 12 Jahre alt. Diese Grenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
- (3) Sie können wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten und haben deswegen einen Verdienstausfall.
- (4) Keine andere Person im selben Haushalt kann das Kind betreuen.
Was bedeutet das konkret?
Muss ein Kind wegen Krankheit oder Unfall zu Hause betreut werden und fällt deshalb Ihr Verdienst aus, springt die Pauschale ein. Sie erhalten für jeden Betreuungstag einen festen Betrag – begrenzt auf eine bestimmte Anzahl an Tagen pro Kind und Jahr. Damit die Zahlung erfolgt, müssen alle genannten Bedingungen zutreffen, etwa das Alter des Kindes und der Versicherungsschutz beider Beteiligten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kinderbetreuungspauschale?
Die Pauschale beträgt 50 Euro täglich und wird je Kind für bis zu 15 Tage im Kalenderjahr gezahlt.
Wird die Pauschale bei mehreren betreuten Kindern mehrfach gezahlt?
Nein. Wenn gleichzeitig mehrere Kinder betreut werden müssen, wird die Pauschale nur einmal gezahlt.
Bis zu welchem Alter des Kindes gilt die Leistung?
Das Kind muss noch keine 12 Jahre alt sein. Diese Grenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung erfüllt sein?
Der betreuende Elternteil und das erkrankte Kind müssen nach einem Tarif mit der Bezeichnung MeinGesundheitsschutz versichert sein, das Kind muss unter 12 Jahre alt sein (Ausnahme bei Behinderung mit Hilfebedarf), Sie müssen wegen der Betreuung nicht arbeiten können und deswegen einen Verdienstausfall haben, und keine andere Person im selben Haushalt darf das Kind betreuen können. Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
In welchen Fällen wird der Verdienstausfall ersetzt?
Der Verdienstausfall wird in Höhe der vereinbarten Pauschale ersetzt, wenn Ihr Kind erkrankt oder verunfallt ist und von Ihnen betreut werden muss.