Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz werden ausschließlich die Kosten erstattet, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind. Was das für nicht berechtigte Ansprüche Dritter bedeutet, erfahren Sie hier kompakt erklärt.
Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gilt hinsichtlich des Kostenbegriffs Folgendes:
Wir erstatten nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind (Aufwendungen).
Das heißt:
- Wir erstatten keine Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Erstattungsfähig sind nur solche Beträge, die Sie tatsächlich aufgrund Ihres Vertrags mit dem Leistungserbringer zahlen müssen. Diese vertraglich geschuldeten Beträge werden als Aufwendungen bezeichnet. Kosten, die auf nicht berechtigten Forderungen Dritter beruhen, gehören nicht dazu.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden im Tarif Plus70 erstattet?
Erstattet werden nur die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind. Diese werden als Aufwendungen bezeichnet.
Was sind Aufwendungen im Sinne des Tarifs?
Aufwendungen sind die Kosten, zu deren Zahlung Sie aus dem Vertrag mit dem Leistungserbringer verpflichtet sind.
Werden Kosten aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter erstattet?
Nein. Kosten, die Ihnen aus nicht berechtigten Ansprüchen Dritter entstehen, werden nicht erstattet.