Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz zahlen Sie einen Monatsbeitrag laut Versicherungsschein, der geschlechtsunabhängig berechnet wird. Erfahren Sie, wann der erste und die folgenden Beiträge fällig sind, wie das Lastschriftverfahren per SEPA-Mandat funktioniert und wann nur ein Tagesbeitrag verlangt wird.
Monatsbeitrag
Sie müssen einen Monatsbeitrag zahlen. Dieser steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Wir berechnen ihn geschlechtsunabhängig nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den Grundsätzen, die in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt sind.
Zahlungstermine
- Sie müssen den ersten Beitrag zum Versicherungsbeginn zahlen. Das Datum steht im Versicherungsschein.
- Die folgenden Beiträge müssen Sie immer zum Monatsersten zahlen.
Zahlung per Lastschrift
Ist mit Ihnen vereinbart, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), müssen Sie uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir können verlangen, dass Sie es in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilen.
Ausnahme Tagesbeitrag
Wir verlangen den Beitrag nur für die Zeit, in der die versicherte Person bei uns versichert ist. Wenn die Versicherung nicht am Monatsanfang beginnt oder vor dem Monatsende ausläuft, verlangen wir den Beitrag nur für die Tage dieses Monats, an denen die versicherte Person bei uns versichert ist.
Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags. Wir runden auf volle Cent auf.
Wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten, müssen Sie den Beitrag jedoch bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen für den Tarif Plus70 einen monatlichen Beitrag, dessen Höhe in Ihrem Versicherungsschein steht. Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn fällig, alle weiteren jeweils zum Ersten des Monats. Wird per Lastschrift eingezogen, benötigen wir von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Beginnt oder endet Ihr Versicherungsschutz mitten im Monat, zahlen Sie nur anteilig für die tatsächlich versicherten Tage. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meines Monatsbeitrags?
Die Höhe des Monatsbeitrags steht in Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Wann muss ich meine Beiträge zahlen?
Den ersten Beitrag müssen Sie zum Versicherungsbeginn zahlen; das Datum steht im Versicherungsschein. Die folgenden Beiträge sind immer zum Monatsersten zu zahlen.
Was benötige ich für die Zahlung per Lastschrift?
Wenn ein Einzug von Ihrem Konto vereinbart ist, müssen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Wir können verlangen, dass Sie es in Textform (etwa Brief, Fax, E-Mail) erteilen.
Wie wird der Beitrag berechnet, wenn die Versicherung mitten im Monat beginnt oder endet?
In diesem Fall wird der Beitrag nur für die Tage berechnet, an denen die versicherte Person bei uns versichert ist. Als Tagesbeitrag gilt 1/30 des Monatsbeitrags, auf volle Cent aufgerundet.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Der Beitrag wird geschlechtsunabhängig nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen berechnet.