Wer in der Privaten Krankenversicherung Plus70 der Allianz Rechnungen in ausländischer Währung einreicht, erfährt hier, wie die Umrechnung in Euro erfolgt: maßgeblich sind der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank sowie der Tageskurs am Tag des Belegeingangs – oder ein nachgewiesener schlechterer Erwerbskurs.
Umrechnung ausländischer Währungen in Euro:
- Ausländische Währungen werden in Euro umgerechnet. Dafür gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank.
- Gibt es keinen Wechselkurs für Ihre Währung, erfolgt die Umrechnung zum aktuellen Kurs nach der „Devisenkurs-Statistik" (Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank).
Maßgeblicher Kurs:
- Es wird zu dem Tageskurs umgerechnet, an dem die Belege eingehen.
- Wenn Sie das Geld zu einem schlechteren Kurs erworben haben, wird dieser genommen.
- Bitte legen Sie dazu Ihren Bankbeleg vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Reichen Sie eine Rechnung ein, die in einer anderen Währung als Euro ausgestellt ist, wird der Betrag für Sie in Euro umgerechnet. Grundlage ist in der Regel der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank, ersatzweise die Devisenkurs-Statistik der Deutschen Bundesbank. Herangezogen wird der Kurs des Tages, an dem die Belege eingehen. Haben Sie die Währung nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs gekauft, kann dieser berücksichtigt werden – dafür ist ein Bankbeleg vorzulegen.
Häufige Fragen
Nach welchem Kurs werden ausländische Währungen umgerechnet?
Es gilt der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank. Gibt es für Ihre Währung keinen Wechselkurs, erfolgt die Umrechnung zum aktuellen Kurs nach der „Devisenkurs-Statistik" der Deutschen Bundesbank.
Welcher Tageskurs ist maßgeblich?
Umgerechnet wird zu dem Tageskurs, an dem die Belege eingehen.
Was gilt, wenn ich das Geld zu einem schlechteren Kurs erworben habe?
In diesem Fall wird der schlechtere Kurs genommen. Bitte legen Sie dazu Ihren Bankbeleg vor.
Welchen Nachweis muss ich für den Erwerbskurs einreichen?
Für die Berücksichtigung eines schlechteren Erwerbskurses ist Ihr Bankbeleg vorzulegen.