Im Tarif Zahn90 der Allianz Private Krankenversicherung werden Kosten für Arznei- und Verbandmittel, schmerzlindernde Behandlungen wie Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose, Lachgas oder Vollnarkose sowie für zahntechnische Leistungen erstattet – jeweils zum Prozentsatz der zugehörigen zahnmedizinischen Leistung.
Arznei- und Verbandmittel – wir erstatten die Kosten für:
- Arzneimittel, die nach dem Arzneimittel-Gesetz zugelassen sind.
- Verbandmittel.
Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und -stoffe, Nahrungsergänzungsmittel und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate.
Wir erstatten die Kosten zu dem Prozentsatz, der für die zahnmedizinische Leistung gilt, in deren Zusammenhang die Arznei- und Verbandmittel verordnet werden.
Diese Mittel müssen von einem in Ziffer 2.1 genannten Leistungserbringer verordnet und zur Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten medizinisch notwendig sein. Arzneimittel müssen zudem in der Apotheke gekauft werden.
Schmerzlindernde Behandlung – wir erstatten die Kosten für schmerzlindernde Behandlungen, insbesondere:
- Akupunktur.
- Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf).
- Hypnose.
- Lachgas-Sedierung.
- Vollnarkose.
Die Leistungen sind nach diesem Tarif versichert, wenn sie von einem in Ziffer 2.1 genannten Zahnarzt durchgeführt werden. Werden sie stattdessen von einem Arzt oder Heilpraktiker erbracht, besteht Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen für Tarif MeinGesundheitsschutz Plus oder MeinGesundheitsschutz Best.
Wir erstatten die Kosten zu dem Prozentsatz, der für die zahnmedizinische Leistung gilt, in deren Zusammenhang die schmerzlindernde Behandlung durchgeführt wird.
Zahntechnische Leistungen:
Wir erstatten die Kosten für die bundesweit üblichen Preise für zahntechnische Leistungen.
Wir erstatten die Kosten zu dem Prozentsatz, der für die zahnmedizinische Leistung gilt, in deren Zusammenhang die zahntechnischen Leistungen erbracht werden.
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigentlichen Zahnbehandlung deckt der Tarif auch begleitende Leistungen ab: Medikamente und Verbandmittel, Verfahren zur Schmerzlinderung und die Arbeit des Zahntechnikers. Entscheidend ist dabei, zu welcher zahnmedizinischen Behandlung diese Leistungen gehören – denn die Erstattung richtet sich nach dem Prozentsatz, der für die jeweilige Hauptbehandlung gilt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Welche Arznei- und Verbandmittel werden erstattet?
Erstattet werden nach dem Arzneimittel-Gesetz zugelassene Arzneimittel sowie Verbandmittel. Nicht als Arzneimittel gelten Nährmittel und -stoffe, Nahrungsergänzungsmittel, vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommene Mittel sowie kosmetische Präparate.
Welche schmerzlindernden Behandlungen sind versichert?
Versichert sind insbesondere Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung und Vollnarkose, wenn sie von einem in Ziffer 2.1 genannten Zahnarzt durchgeführt werden.
Was gilt, wenn ein Arzt oder Heilpraktiker die schmerzlindernde Behandlung durchführt?
Werden die Leistungen von einem Arzt oder Heilpraktiker erbracht, besteht Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen für Tarif MeinGesundheitsschutz Plus oder MeinGesundheitsschutz Best.
Zu welchem Prozentsatz werden diese Leistungen erstattet?
Arznei- und Verbandmittel, schmerzlindernde Behandlungen und zahntechnische Leistungen werden jeweils zu dem Prozentsatz erstattet, der für die zahnmedizinische Leistung gilt, in deren Zusammenhang sie erbracht werden.
Was gilt für zahntechnische Leistungen?
Erstattet werden die Kosten für die bundesweit üblichen Preise für zahntechnische Leistungen – zum Prozentsatz der zugehörigen zahnmedizinischen Leistung.