Für Auslandsbehandlungen im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz werden die ortsüblichen Kosten zu den in Deutschland geltenden Prozentsätzen erstattet – ohne Begrenzung auf deutsche Gebührensätze. Hinzu kommen ein 24-Stunden-Service, die Vermittlung von Zahnärzten und Kliniken sowie Leistungen in ganz Europa und bei Aufenthalten in außereuropäischen Staaten.
Auslandsbehandlungen:
Wir erstatten die ortsüblichen Kosten zu den Prozentsätzen, die für eine Behandlung in Deutschland gelten, ohne die Begrenzung auf deutsche Gebührensätze. Es gelten jedoch die maximalen Gesamtbeträge nach Ziffer 2.2.
Wir erstatten auch Kosten für Krankheiten – einschließlich chronische – oder Unfallfolgen, die Sie bereits zu Reisebeginn haben. Das gilt auch dann, wenn sich diese später verschlimmern.
Spezielle Services:
Im Versicherungsfall erhalten Sie auf Wunsch folgende Services:
- Wir sind das ganze Kalenderjahr 24 Stunden pro Tag telefonisch für Sie erreichbar.
- Wir nennen und vermitteln Zahnärzte und Kliniken im Ausland.
- Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt kontaktieren wir Ihre ausländischen Zahnärzte. Wir übersetzen die Angaben zur Krankheit und die therapeutischen Maßnahmen in allen gängigen Welt-Sprachen.
- Wir beauftragen einen Zahnarzt. Er stellt Kontakt zwischen Ihrem Zahnarzt und Ihren ausländischen Zahnärzten her. Bei einem Krankenhaus-Aufenthalt sorgen wir für den Informationsaustausch zwischen ihnen. Dabei kommunizieren wir in allen gängigen Welt-Sprachen.
- Wir informieren Ihre Angehörigen.
- Wir garantieren dem Krankenhaus, was wir zahlen. Wir zahlen direkt an das Krankenhaus und seine Zahnärzte.
Versicherte Länder:
Europa: Wir zahlen für Leistungen in ganz Europa.
Nichteuropäische Länder: Wir zahlen bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 12 Monaten in außereuropäischen Staaten.
- Wenn Sie aus medizinischen Gründen länger behandelt werden müssen, zahlen wir, bis Sie wieder zurückreisen können, ohne Ihre Gesundheit zu gefährden.
- Wenn Sie aus anderen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (etwa Flugausfälle wegen Pandemie), nicht nach Hause zurückkehren können, zahlen wir auch, bis Sie zurückreisen können.
Wir zahlen auch für längere Aufenthalte. Sie können von uns verlangen, dass wir den Versicherungsschutz um bis zu weitere 10 Jahre verlängern. Eine solche Verlängerung vereinbaren wir mit Ihnen gesondert. Dabei kann auch vereinbart werden, dass wir für längere Aufenthalte als 10 Jahre zahlen.
Wir dürfen für die Verlängerung einen Beitragszuschlag verlangen. Die Höhe hängt vom Aufenthaltsland ab. Er endet mit Ablauf der Verlängerung (etwa bei Rückkehr nach Europa). Für die Verlängerung müssen Sie uns sagen, dass Sie diese wollen, bevor die 12 Monate abgelaufen sind.
Hinweis bei Wegzug:
Wenn die versicherte Person aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum wegzieht, vergleichen Sie dazu bitte Ziffer 8.3.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Ausland eine zahnärztliche Behandlung benötigt, erhält die ortsüblichen Kosten zu denselben Prozentsätzen erstattet wie in Deutschland, wobei die deutschen Gebührensätze hier nicht als Obergrenze gelten. Berücksichtigt werden auch bereits bestehende Erkrankungen. Zusätzlich stehen unterstützende Services rund um die Uhr zur Verfügung. In Europa besteht durchgehend Schutz, außerhalb Europas grundsätzlich bei Aufenthalten bis zu zwölf Monaten – mit der Möglichkeit einer gesonderten Verlängerung.
Häufige Fragen
Wie werden Zahnbehandlungen im Ausland erstattet?
Erstattet werden die ortsüblichen Kosten zu den Prozentsätzen, die für eine Behandlung in Deutschland gelten, ohne die Begrenzung auf deutsche Gebührensätze. Es gelten jedoch die maximalen Gesamtbeträge nach Ziffer 2.2.
Sind bereits bestehende Erkrankungen mitversichert?
Ja. Erstattet werden auch Kosten für Krankheiten – einschließlich chronische – oder Unfallfolgen, die bereits zu Reisebeginn bestehen. Das gilt auch, wenn sich diese später verschlimmern.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
In ganz Europa wird für Leistungen gezahlt. In außereuropäischen Staaten besteht Schutz bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 12 Monaten.
Kann der Schutz bei längeren Auslandsaufenthalten verlängert werden?
Ja. Sie können verlangen, dass der Versicherungsschutz um bis zu weitere 10 Jahre verlängert wird. Dies wird gesondert vereinbart und kann einen vom Aufenthaltsland abhängigen Beitragszuschlag auslösen. Sie müssen die Verlängerung mitteilen, bevor die 12 Monate abgelaufen sind.
Welche Services gibt es im Versicherungsfall im Ausland?
Auf Wunsch gibt es eine 24-Stunden-Erreichbarkeit, die Vermittlung von Zahnärzten und Kliniken, Kontaktaufnahme und Übersetzungen in allen gängigen Welt-Sprachen, Information der Angehörigen sowie eine Kostenzusage und direkte Zahlung an das Krankenhaus und seine Zahnärzte.