Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz erfahren Sie, welche Nachweise für die Leistungsabrechnung nötig sind, wann Zahlungen fällig werden und welche Angaben eine einzureichende Rechnung mindestens enthalten muss.
Fälligkeit der Zahlungen:
Unsere Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Abschlagszahlungen von uns verlangen können.
Damit wir zahlen, benötigen wir alle erforderlichen Informationen und Nachweise. Nachweise werden unser Eigentum, wenn wir sie erhalten. Solche Nachweise sind vor allem Rechnungen (auch unbezahlte).
Rechnungen erfordern mindestens diesen Inhalt:
- (1) Name der behandelten Person.
- (2) Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge.
- (3) Art der Leistungen.
- (4) Behandlungs- oder Kaufdaten.
Wenn Sie die Rechnung schon woanders eingereicht haben, benötigen wir die Angaben über die Zahlung des anderen Kostenträgers.
Was bedeutet das konkret?
Bevor eine Erstattung erfolgen kann, müssen der Versicherung alle nötigen Unterlagen vorliegen – in erster Linie die Rechnungen, die auch dann eingereicht werden können, wenn sie noch nicht bezahlt sind. Diese Rechnungen sollten die behandelte Person, die Krankheit oder Unfallfolge, die Art der Leistung und die Behandlungs- oder Kaufdaten ausweisen. Wurde die Rechnung bereits bei einem anderen Kostenträger eingereicht, werden zusätzlich Angaben zu dessen Zahlung benötigt.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss eine Rechnung mindestens enthalten?
Eine Rechnung muss mindestens den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit oder Unfallfolge, die Art der Leistungen sowie die Behandlungs- oder Kaufdaten enthalten.
Kann ich auch unbezahlte Rechnungen einreichen?
Ja. Als Nachweise gelten vor allem Rechnungen, auch unbezahlte.
Wann werden die Zahlungen fällig?
Die Zahlungen werden nach § 14 Versicherungsvertragsgesetz fällig. Dort ist auch geregelt, wann Sie Abschlagszahlungen verlangen können.
Was gilt, wenn ich die Rechnung schon woanders eingereicht habe?
Dann werden zusätzlich die Angaben über die Zahlung des anderen Kostenträgers benötigt.
Was passiert mit den eingereichten Nachweisen?
Nachweise werden nach Erhalt Eigentum der Versicherung.