Beim Tarif Zahn100 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gibt es eine klare Regelung zum ordentlichen Kündigungsrecht: Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht nach den Allgemeinen Regelungen zum Baustein und schafft damit zusätzliche Planungssicherheit für Versicherte.
Was gilt ergänzend für unser ordentliches Kündigungsrecht?
Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann den Tarif Zahn100 nicht von sich aus über sein ordentliches Kündigungsrecht beenden. Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen, dass auf das ordentliche Kündigungsrecht nach der genannten Regelung verzichtet wird.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer den Tarif Zahn100 ordentlich kündigen?
Nein. Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Auf welche Regelung bezieht sich der Kündigungsverzicht?
Der Verzicht bezieht sich auf das ordentliche Kündigungsrecht nach Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Gilt der Kündigungsverzicht im Tarif Zahn100?
Ja. Die Regelung zum Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht gilt im Tarif Zahn100 der Krankenzusatzversicherung.