Bei der Krankenzusatzversicherung der Allianz im Tarif Zahn90 ergibt sich der monatliche Beitrag aus dem gültigen Versicherungsschein und wird nach den technischen Berechnungsgrundlagen ermittelt. Erfahren Sie, wie Risikozuschläge, Altersstufen und anteilige Beiträge bei Geburt, Todesfall oder vorzeitiger Vertragsbeendigung geregelt sind und warum keine Alterungsrückstellung gebildet wird.
Inhalt dieses Abschnitts:
- Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
- Wie wird der Beitrag berechnet?
- Wird eine Alterungsrückstellung gebildet?
- Ab wann müssen Sie den Beitrag bei Erreichen einer bestimmten Altersstufe zahlen?
- In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
- Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Wie wird der Beitrag berechnet?
(1) Grundlagen der Beitragsberechnung
Die Beiträge werden nach den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen berechnet.
(2) Risikozuschläge bei Änderung der Beiträge
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
(3) Leistungsausschluss oder Risikozuschlag bei Erweiterung des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den Versicherungsschutz erweitern und ein erhöhtes Risiko bei der versicherten Person vorliegt, können wir für die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach unseren für die Risikobewertung maßgeblichen Grundsätzen einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.
Wird eine Alterungsrückstellung gebildet?
Die Beiträge für die Tarife dieses Bausteins enthalten keine Anteile für die Bildung einer Alterungsrückstellung.
Ab wann müssen Sie den Beitrag bei Erreichen einer bestimmten Altersstufe zahlen?
Wenn in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelt ist, dass sich der Beitrag erhöht, weil ein bestimmtes Alter erreicht worden ist, müssen Sie den höheren Beitrag nach Ablauf des Monats zahlen, in dem die versicherte Person dieses Alter erreicht hat.
Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den betroffenen Tarif dieses Bausteins unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 kündigen.
In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
(1) Kindernachversicherung
Für den Monat, in dem die Versicherung von Neugeborenen oder Adoptivkindern nicht am Monatsersten beginnt, können wir für die betroffene versicherte Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
(2) Todesfall
Für den Monat, in dem die versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, können wir für diese Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
(3) Vorzeitige Vertragsbeendigung
Wenn ein Tarif dieses Bausteins vorzeitig beendet wird, können wir – soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt – nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
(4) Berechnung des Tagesbeitrags
Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bausteine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflichtverletzung finden Sie in Teil B.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag, den Sie zahlen, steht in Ihrem Versicherungsschein und wird nach festen internen Grundsätzen ermittelt. Für diesen Baustein wird kein Anteil für eine Alterungsrückstellung angespart. Erreicht die versicherte Person eine Altersstufe, für die ein höherer Beitrag vorgesehen ist, greift dieser nach Ablauf des betreffenden Monats. In bestimmten Situationen – etwa bei einer unterjährig beginnenden Kindernachversicherung, im Todesfall oder bei vorzeitiger Vertragsbeendigung – wird der Beitrag nur tageweise berechnet.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meines Beitrags?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Wird für den Tarif Zahn90 eine Alterungsrückstellung gebildet?
Nein. Die Beiträge für die Tarife dieses Bausteins enthalten keine Anteile für die Bildung einer Alterungsrückstellung.
Ab wann gilt ein höherer Beitrag bei Erreichen einer Altersstufe?
Ist in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) eine Beitragserhöhung wegen Erreichens eines bestimmten Alters vorgesehen, zahlen Sie den höheren Beitrag nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person dieses Alter erreicht hat. Bei einer Erhöhung können Sie den betroffenen Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 kündigen.
Wie wird der Tagesbeitrag berechnet?
Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Bei der Berechnung wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Wann wird der Beitrag nur anteilig verlangt?
Anteilig für jeden versicherten Tag wird der Beitrag verlangt, wenn die Versicherung von Neugeborenen oder Adoptivkindern nicht am Monatsersten beginnt oder wenn die versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist. Auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wird – soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt – nur der Teil des Beitrags verlangt, der dem Zeitraum mit bestehendem Versicherungsschutz entspricht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022