Bei der Krankenzusatzversicherung der Allianz im Tarif Zahn90 gilt eine nachrangige Leistungspflicht: Kann die versicherte Person zugleich Leistungen aus der Grundabsicherung beanspruchen, gehen diese Ansprüche vor. Erfahre, wann noch Aufwendungen erstattet werden und warum bei Vorleistung eine Abtretung des Anspruchs nötig ist.
Wie ist das Rangverhältnis, wenn auch die Grundabsicherung in Anspruch genommen werden kann?
Ergänzend zu Ziffer 1.4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gilt:
(1) Nachrangige Leistungspflicht
Wenn die versicherte Person im Versicherungsfall Leistungen aus der Grundabsicherung beanspruchen kann, gehen auch diese Ansprüche unserer Leistungspflicht vor. Wir sind in diesem Fall nur für solche Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz dieser gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben.
(2) Pflicht zur Abtretung des Anspruchs
Wenn wir in Vorleistung treten, muss der Leistungsanspruch gegen die Grundabsicherung an uns schriftlich abgetreten werden. Diese Verpflichtung besteht bis zur Höhe der von uns geleisteten Erstattung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Kann für dieselbe Behandlung sowohl die Grundabsicherung als auch der Tarif Zahn90 einspringen, kommt zunächst die Grundabsicherung zum Zug. Der Tarif übernimmt dann nur noch die Kosten, die danach übrig bleiben. Zahlt der Tarif ausnahmsweise vorab, wird der Anspruch gegen die Grundabsicherung an den Versicherer weitergegeben – bis zur Höhe des Betrags, den er erstattet hat.
Häufige Fragen
Was bedeutet nachrangige Leistungspflicht im Tarif Zahn90?
Kann die versicherte Person im Versicherungsfall Leistungen aus der Grundabsicherung beanspruchen, gehen diese Ansprüche der Leistungspflicht des Tarifs vor. Der Tarif leistet nur für Aufwendungen, die trotz dieser gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben.
Welche Kosten übernimmt der Tarif, wenn auch die Grundabsicherung leistet?
Der Tarif ist nur für solche Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz der Leistungen aus der Grundabsicherung notwendig bleiben.
Was passiert, wenn der Versicherer in Vorleistung tritt?
Tritt der Versicherer in Vorleistung, muss der Leistungsanspruch gegen die Grundabsicherung schriftlich an ihn abgetreten werden.
Bis zu welcher Höhe besteht die Pflicht zur Abtretung?
Die Verpflichtung zur Abtretung besteht bis zur Höhe der vom Versicherer geleisteten Erstattung.
Auf welche Regelung bezieht sich die nachrangige Leistungspflicht?
Die Regelung gilt ergänzend zu Ziffer 1.4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.