Im Tarif Zahn75 der Allianz Krankenzusatzversicherung richtet sich der Beitrag nach Altersstufen: Nach den Altersgrenzen 21, 31, 41, 51 und 61 Jahren zahlen Sie jeweils den Beitrag der nächsthöheren Stufe – und können bei einer Erhöhung unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Ab wann müssen Sie den Beitrag für die nächst höhere Altersstufe zahlen?
Nach Ablauf des Monats, in dem die →versicherte Person 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt geworden ist, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächst höhere Altersstufe vorgesehen ist.
Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Zahn75 ist an das Alter der versicherten Person gekoppelt. Erreicht die versicherte Person eine der festgelegten Altersgrenzen, wechselt sie nach Ablauf des jeweiligen Monats in die nächsthöhere Altersstufe und zahlt den dafür vorgesehenen Beitrag. Steigt der Beitrag dadurch, besteht unter den genannten Voraussetzungen eine Möglichkeit zur Kündigung des Tarifs.
Häufige Fragen
Bei welchem Alter ändert sich die Beitragsstufe?
Die Beitragsstufe wechselt, nachdem die versicherte Person 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt geworden ist.
Ab wann gilt der neue Beitrag?
Der Beitrag der nächsthöheren Altersstufe ist nach Ablauf des Monats zu zahlen, in dem die versicherte Person die jeweilige Altersgrenze erreicht hat.
Was gilt, wenn sich der Beitrag durch den Stufenwechsel erhöht?
Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kündigen.
Auf wessen Alter kommt es an?
Maßgeblich ist das Alter der versicherten Person.