Im Tarif Zahn75 der Krankenzusatzversicherung der Allianz verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Damit erfahren Versicherte, welche ergänzende Regelung zum Kündigungsrecht gilt und auf welche Bestimmung sich der Verzicht stützt.
Was gilt ergänzend für unser ordentliches Kündigungsrecht?
- Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Zahn75 gibt der Versicherer sein Recht auf, den Vertrag von sich aus ordentlich zu kündigen. Als Lesehilfe: Der genannte Verzicht bezieht sich auf die im Baustein festgelegte Regelung zum ordentlichen Kündigungsrecht. Diese Erläuterung ist unverbindlich; maßgeblich sind allein die Angaben oben.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer den Tarif Zahn75 ordentlich kündigen?
Nein. Der Versicherer verzichtet im Tarif Zahn75 auf sein ordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Worauf stützt sich der Kündigungsverzicht?
Der Verzicht bezieht sich auf Ziffer 1.9.4 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Tarif Zahn75 der Krankenzusatzversicherung.