Der Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz hilft bei sonstigen Notfällen auf Auslandsreisen: bei Strafverfolgung mit Anwalt, Dolmetscher und Strafkaution, bei Verlust von Reisezahlungsmitteln mit Kontakt zur Hausbank und Überbrückungsbetrag sowie bei Verlust von Reisedokumenten mit Hilfe zur Ersatzbeschaffung.
Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten für sonstige Notfälle folgende Leistungen sowie deren Umfang:
(1) Strafverfolgungsmaßnahmen
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise verhaftet oder mit Haft bedroht wird,
- helfen wir bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers und
- verauslagen Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, bis zu einem Gegenwert von insgesamt 3.000 Euro, sowie die von den Behörden eventuell verlangte Strafkaution bis zu einem Gegenwert von 13.000 Euro.
Die versicherte Person muss die verauslagten Beträge unverzüglich nach der Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung, an uns zurückzahlen.
(2) Verlust von Reisezahlungsmitteln
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine finanzielle Notlage gerät, stellen wir den Kontakt zu ihrer Hausbank her. Wir sind bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrags an die versicherte Person behilflich, wenn dies erforderlich ist.
Wenn eine Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stunden nicht möglich ist, stellen wir der versicherten Person einen Betrag bis zu 2.000 Euro zur Verfügung. Dieser muss innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückgezahlt werden.
(3) Verlust von Reisedokumenten
Wenn die versicherte Person während der Auslandsreise Reisedokumente aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen verliert, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen bei Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.
Was bedeutet das konkret?
Der Reiseschutzbrief unterstützt Sie, wenn auf einer Auslandsreise unerwartete Notlagen abseits von Krankheit eintreten. Geraten Sie in eine Strafverfolgung, helfen wir bei der Suche nach Anwalt und Dolmetscher und strecken bestimmte Kosten sowie eine Kaution vor. Verlieren Sie Ihr Geld oder Ihre Dokumente, stellen wir den Kontakt zur Hausbank her, überbrücken eine finanzielle Notlage und unterstützen bei der Wiederbeschaffung von Papieren. Vorgestreckte Beträge zahlen Sie später zurück.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht werde?
Wir helfen bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers und verauslagen Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu insgesamt 3.000 Euro sowie eine eventuell verlangte Strafkaution bis zu einem Gegenwert von 13.000 Euro.
Muss ich vorgestreckte Kosten bei Strafverfolgung zurückzahlen?
Ja. Die verauslagten Beträge sind unverzüglich nach der Erstattung durch die Behörde oder das Gericht zurückzuzahlen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung.
Was tun bei Verlust der Reisezahlungsmittel im Ausland?
Wir stellen den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und helfen bei der Übermittlung eines bereitgestellten Betrags. Ist eine Kontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden nicht möglich, stellen wir Ihnen bis zu 2.000 Euro zur Verfügung, die innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe zurückzuzahlen sind.
Werde ich bei Verlust von Reisedokumenten unterstützt?
Ja. Bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen bei Ausweispapieren die amtlichen Gebühren.