Beim Tarif PflegeBahr der Krankenzusatzversicherung der Allianz können Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen. Hier erfahren Sie zudem, wie das Versicherungsjahr definiert ist und dass die Kündigung auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden kann.
Ordentliches Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers:
(1) Abweichend von Teil 1 § 17 Absatz 1 gilt Folgendes:
- Es gilt keine Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren.
- Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
- Die Kündigung kann nach Teil 1 § 17 Absatz 3 auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Definition des Versicherungsjahres:
(2) Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag ist nicht für eine feste Mindestlaufzeit von zwei Jahren gebunden. Sie können ihn stattdessen jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres beenden, wenn Sie die Frist von drei Monaten einhalten. Das erste Versicherungsjahr läuft vom vereinbarten Beginn bis zum Jahresende, danach entspricht ein Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Bei mehreren versicherten Personen kann die Kündigung auch nur einzelne Personen betreffen.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt kann ich ordentlich kündigen?
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Für die ordentliche Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten.
Gibt es eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren?
Nein. Abweichend von Teil 1 § 17 Absatz 1 gilt keine Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren.
Kann ich die Kündigung auf einzelne versicherte Personen beschränken?
Ja. Die Kündigung kann nach Teil 1 § 17 Absatz 3 auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Wie ist das Versicherungsjahr definiert?
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre entsprechen dem jeweiligen Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022