Im Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz richtet sich der Beitrag nach Altersstufen: Nach Vollendung des 16. und des 21. Lebensjahres gilt jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersstufe. Bei einer Beitragserhöhung besteht zudem ein Kündigungsrecht.
Im Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich eines Wechsels in eine für den Beitrag maßgebliche Altersstufe folgende Regelungen:
- Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 16. oder das 21. Lebensalter vollendet, ist für sie der für die nächst höhere Altersstufe vorgesehene Beitrag zu entrichten.
- Erhöht sich der Beitrag, besteht nach Teil 1 § 16 Absatz 6 ein Kündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif PflegetagegeldPlus hängt vom Alter der versicherten Person ab. Zu bestimmten Zeitpunkten wechselt die versicherte Person in eine höhere Altersstufe und zahlt dann den dafür vorgesehenen Beitrag. Steigt der Beitrag durch diesen Wechsel, kann der Vertrag unter den genannten Voraussetzungen gekündigt werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wechselt die versicherte Person in eine höhere Altersstufe?
Der Wechsel erfolgt nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 16. oder das 21. Lebensjahr vollendet.
Welcher Beitrag gilt nach dem Altersstufenwechsel?
Nach dem Wechsel ist der für die nächst höhere Altersstufe vorgesehene Beitrag zu entrichten.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Erhöht sich der Beitrag, besteht nach Teil 1 § 16 Absatz 6 ein Kündigungsrecht.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Die Regelungen gelten für den Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz.