Im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gibt es klare Regeln, wann keine Leistung erfolgt: etwa bei Pflegebedürftigkeit durch Kriegsereignisse oder wenn die Ursache als Wehrdienstbeschädigung anerkannt ist. Wichtige Ausnahmen gelten bei überraschenden Kriegsereignissen im Ausland.
In welchen Fällen ist unsere Leistungspflicht ausgeschlossen?
Wir leisten nicht für Pflegebedürftigkeit:
- a) die durch Kriegsereignisse verursacht worden ist. Wir leisten dennoch, wenn die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt des Kriegsereignisses überrascht wird und aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, gehindert ist, das betroffene Gebiet zu verlassen. Ein solcher Grund liegt etwa vor, wenn sie das Gebiet nicht ohne Gefahr für Leib und Leben verlassen kann. Das Kriegsereignis gilt zum Beispiel als überraschend, wenn das deutsche Auswärtige Amt für das Reiseziel und die Reisezeit keine Reisewarnung wegen eines Kriegs oder eines bevorstehenden Kriegs veröffentlicht hat. Wenn eine solche Warnung erst während der Reise veröffentlicht wird, gilt das Kriegsereignis bis dahin als überraschend. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen nach Satz 1.
- b) deren Ursachen als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif zahlt nicht, wenn die Pflegebedürftigkeit auf Kriegsereignisse zurückgeht oder auf einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung beruht. Für Kriegsereignisse gibt es allerdings eine wichtige Rückausnahme: Wer im Ausland unerwartet von einem Krieg überrascht wird und das Gebiet ohne eigenes Verschulden nicht verlassen kann, ist geschützt. Ob ein Ereignis als überraschend gilt, hängt unter anderem davon ab, ob das Auswärtige Amt eine Reisewarnung veröffentlicht hatte. Terroranschläge fallen nicht unter die Kriegsereignisse.
Häufige Fragen
Wird bei Pflegebedürftigkeit durch Krieg geleistet?
Grundsätzlich wird nicht für Pflegebedürftigkeit geleistet, die durch Kriegsereignisse verursacht worden ist. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Kriegsereignis überrascht wird und das Gebiet ohne eigenes Verschulden nicht verlassen kann.
Wann gilt ein Kriegsereignis als überraschend?
Ein Kriegsereignis gilt zum Beispiel als überraschend, wenn das deutsche Auswärtige Amt für das Reiseziel und die Reisezeit keine Reisewarnung wegen eines Kriegs oder eines bevorstehenden Kriegs veröffentlicht hat. Wird eine solche Warnung erst während der Reise veröffentlicht, gilt das Kriegsereignis bis dahin als überraschend.
Zählen terroristische Anschläge zu den Kriegsereignissen?
Nein. Terroristische Anschläge gehören nicht zu den Kriegsereignissen im Sinne dieses Ausschlusses.
Wird bei einer Wehrdienstbeschädigung geleistet?
Es wird nicht für Pflegebedürftigkeit geleistet, deren Ursachen als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sind.